Muß ich den Gutachter des Nachbarn Zugang auf mein Grundstück gewären
Muß ich den Gutachter des Nachbarn auf mein Grundstück gwähren, um die Scheune des Nachbarn zubegutachten.Vor 17 Jahren haben wir mit Zustimmung des Nachbarn Wilden Wein an seine Rückseite der Scheune gepflanzt um sie vor dem Zerfall zuschützen jetzt sollen die Rancken sein Dach zerstört haben wodurch das Dachundicht ist und die Balken verfaulen.Das Dach ist ca. 70 Jahre alt.Meiner Meinung ist das der normale Altersprozeß.Auf mein Dach von der Scheune sind die gleichen Dachschäden ohne Rancken.Er will mich verklagen auf die Schäden am Dach.
5 Antworten
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Sicherlich ist das Dach schon alt und hat auch dadurch bedingte Maengel... doch es ist auch bekannt, dass Rank- und Kletterpflanzen das Mauerwerk eines Hauses/Scheune zerstoeren koennen!!! Deshalb haben wir den wilden Wein und den Efeu an unserem Haus entfernt. Aber nun zu deiner Frage.... Nein, du musst ihm keinen Zugang zu deinem Grundstueck gewaehren. Es sein denn er hat einen Beschluss, der ihn dazu bemaechtigt.
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Das kann nur ein Gericht anordnen und dann mit einem vom Gericht Beauftragten
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Nein, zuerst braucht man einen Beschluss, um das Grundstück betreten zu dürfen, hat der Gutachter keinen, kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch verklagen.
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Nein du kannst den Zutritt auf dein Grundstück verweigern, dann bräuchte es einen richterlichen Beschluss. Was den wilden Wein angeht, kommt dein Nachbar ja recht spät daher, dass dieser nun am desolaten Zustand des Daches schuld sein soll. Ich glaube um von dir Schadenersatz zu bekommen, hätte er schon früher Bedenken anmerken müssen. er könnt vielleicht aber erwirken, dass ihr den Wein entfernen müsst
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ich denke nicht, aber du beschwörst mit deinem verhalten natürlich nur noch mehr ärger herauf (aber viell. willste gerade das ja auch)................