Muss ich dann 60€ zahlen?

5 Antworten

Hi,

Beim Vorzeigen gucken die auf das Datum und die Uhrzeit. Sollte die Karte nach dem Erwischen gekauft worden sein, muss die Strafe bezahlt werde da du zum Zeitpunkt des Erwischen keine Gültige Karte hattest. Wenn du ein Abo bei der BVG oder DB hast, dann müsste es eig. reichen wenn du am Schalter deine Kundennummer oder Trägerkarte vorzeigst. Die können dann sehen ob du noch eine Abo Karte für den Aktuellen Monat hast. Das würde dann nur 7€ kosten.

Das ganze würde ich Allerdings schnell klären. Ein Kollege von mir (BVGer) hatte mal seinen Fahrausweis vergessen und der Kontrolleur wollte ihn nicht mit Dienstausweis fahren lassen. Er hat es nicht bezahlt, da er ja über die BVG eine "Freikarte" hat und hat aber weiter Mahnbriefe bekommen die er Ignoriert hatte. Ende vom Lied: die BVG hat ein Inkasso Büro beauftragt und aus 60€ wurden dann 580€...

Du bist ohne gültigen Fahrausweis gefahren.
Dass du deine alte Karte nicht vorzeigen kannst und dir eine neue Karte gekauft hast, wird nichts daran ändern, dass du die 60€ zahlen musst.

Hallo,

Leider etwas "dumm gelaufen". Wenn du Sie nachweisen kannst (zu einem späteren Zeitpunkt) wäre es bestimmt kein Thema....jeder vergisst mal seine Fahrkarte. Solltest du das nicht wirst du die 60€ zahlen müssen....den es könnte ja dann jeder bspw. behaupten "Ich hatte eine, habe Sie jetzt verloren"...Also leider....zahlen.

GLG

Markus

Also ich würde nochmal genau alles nachschauen, wenn das eine personalisierte Karte ist (sonst geht das eh nicht mit dem Nachzeigen), kannst du nichts weiter machen als die finden, oder halt 60 Euro bezahlen müssen.