Muss ich an einer Maßnahme teilnehmen wenn ich kein Studienplatz habe?
Ich absolviere gerade ein 18-wöchiges Praktikum, da ich danach studieren möchte, und werde voraussichtlich am 25.10.2024 mit meinem Praktikum fertig sein. Mein Berufsberater meinte, dass ich bis dahin einen Studienplatz finden soll, sonst muss ich an einer Maßnahme teilnehmen.
Wenn ich während der Maßnahme einen Studienplatz finde, muss ich dann weiterhin an der Maßnahme teilnehmen oder kann ich einfach mit meinem Studium anfangen?
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Agentur für Arbeit, Jobcenter & Arbeitslosigkeit, Beruf & Ausbildung
Du kannst jederzeit mit einem Studium beginnen.
Sofern Arbeitslosengeld bezogen wird, müßtest Du andernfalls ggf. tatsächlich eine Maßnahme beginnen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
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Der Studienplatz ist das wichtigere Ziel , also wird dann die Maßnahme zurückstehen müssen !
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