Muss es eine original Rechnung sein, um im Garantiefall Anspruch zu haben, oder kann es auch eine Kopie der Rechnung sein?

2 Antworten

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Nein, es langt auch eine Kopie. Es geht bei einem Garantiefall rein rechtlich auch weniger um den Kassenzettel, sondern einzig um einen Kaufnachweis. Theoretisch genügt sogar ein Zeuge, der beim Kauf dabei war, der bezeugt, dass Du das Gerät dann und dort gekauft hast. Die Beschränkung auf den originalen Kassenzettel ist ein manifestierter Irrglaube, natürlich im Sinne der Händler :-)

ich kenne das nur mit Originalnachweis


pathway7 
Beitragsersteller
 22.08.2019, 15:31

okay.

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