Muss eine Wohnung nach dem Kern sanieren von dem Bauamt abgenommen werden ?
Meine ehemaligen Vermieter haben das Haus komplett Kern Saniert. Es wurde neue Elektronik verlegt moderne Küche und Bad wurden eingebaut etc....
Meine Frage ist nun ob das Bauamt dieses Kern sanierte Gebäude vor der Vermietung abnehmen muss, wenn ja welche Kriterien es gibt dafür. Denn wir haben in unserer Wohnung einen kleinen Wasserschaden gehabt Schimmel an Stellen bei denen Schimmel unüblich ist. (An Stellen die freizuggängig waren also nichts stand davor Vorallem in Ecken in mehreren Zimmern.) Ebenfalls war die aussenfasse war in einem interessanten Zustand ( an der eingangstüre könnte man die dämmung sehen ebenso an einer anderen Wand.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus
1 Antwort
Das Bauamt hat damit nichts zu tun, nur wenn der Grundriss vom Haus geändert wird, oder es wird eine Etage dazu gebaut oder eine Abgerissen, oder es gibt einen Anbau ,Garage oder ähnliches, dann muß vor Baubeginn eine Genehmigung eingeholt werden.
Also es wurde aus einem Haus 2 Wohnungen gemacht. Er hat die Treppe vom 1 stock aus in den EG abgerissen um die Wohnungen zu trennen. Somit hat er seine Wohnung die über uns ist von unserer getrennt der ehemalige Bereich der mal eine Treppe war ist nun bei ihm ein Flur. Ist das nicht eine änderung des Grundrisses ?