Muss eine Aushilfe immer einspringen?

2 Antworten

Nein, auch du bekommst ein Arbeitsplan. Man kann ungefähr ab sehen wie du arbeiten solltest.

Lies dir mal deinen Arbeitsvertrag genauer durch.

Dazu muss man erst mal schauen, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Verfügbarkeit auf Abruf ist eine Pikett-Vereinbarung, normalerweise. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, zu gewissen Zeiten in denen er frei hätte spontane Einsätze zu leisten. Da er dann seine Freizeit nur eingeschränkt planen und geniessen kann, wird diese Pikettbereitschaft separat entlöhnt. Zumindest bei uns in CH wird das üblicherweise so gehandhabt. Doch wie gesagt, ausschlaggebend ist, was im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde.