Muscheln sammeln?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wp-content/uploads/2022/11/BR_Muscheln-und-Schnecken_web.pdf

Für den privaten Gebrauch darf gemäß Allgemeinverfügung pro Tag ein 10 l-Eimer Austern und Miesmuscheln in der Zone 2 des Nationalparks naturverträglich gesammelt werden, sofern man einen Fischereischein besitzt. Der Verzehr erfolgt auf eigene Gefahr.


30Hektar 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 19:45

Tja, so weit war ich auch schon. Weiter unten steht auch, daß vor Sylt mit einer Lizenz sogar pazifische Austern gezüchtet werden können und es andere Lizenzen gebe um Austern (allgemein?) einzusammeln.

Das ist mir alles klar. Es geht aber ganz speziell um die Wild-wuchernde pazifische Auster. Ich habe noch keine Artikel im Netz gefunden, die das speziell erörtern würden. Die Artikel beziehen sich fast immer nur auf die einheimische Muschel bzw. einheimische Auster, oder allgemein auf "die Muscheln" was die einheimische Muschel mit einbezieht. Aber die Pazifische Auster speziell ist eigentlich ein böser Schädling, der unsere einheimische Austern verdrängt und die Vögel verhungern lässt (weil sie nicht zu knacken sind). Da frage ich mich, ob all diese Angaben auch ganz speziell auf diese Art zutreffen, denn so lange sie so allgemein sind wie in dem Artikel, dann gelten diese Einschränkungen vor allem wegen der einheimischen Muschel.

myotis  04.06.2024, 20:43
@30Hektar

Dann frage doch die Behörden vor Ort!

Da gibt es einiges zu beachten (kannst Du die Arten sicher unterscheiden - glauben die Dir das, kannst Du Dich sicher durchs Wattenmeer bewegen, Gezeiten, willst Du privat oder gewerblich sammeln und und und...)

...und macht es Sinn auf einmal mehr ("böse") Austern zu sammeln als man an einem Tag essen kann?... was machst Du mit 100 kg Austern?, wie trägst Du die raus?...

30Hektar 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 20:59
@myotis

Die sind nicht schwer zu unterscheiden. Und wenn man 100Kg (theoretisch) mitnimmt, dann kann man sie z.B. einfrieren oder verschenken. Es wäre halt etwas seltsam, wenn man 2 Säcke voller schädlicher Muscheln hat, bei den man froh sein sollte, daß sie aus dem Ökosystem entnommen wurden und dann bekommt man Strafe, weil eine Lizenz fehlt. xD

myotis  05.06.2024, 08:09
@30Hektar

Naja das sind zwei Dinge: die artenschutzrechtliche Genehmigung/Ausnahme und die fischereirechtliche Lizenz...

Aus der Zugehörigkeit zu ner "bösen Art" kannst du bestenfalls ersteres erhoffen, nicht aber automatisch auch die Zustimmung des Fischereirechtinhabers...

Ist ja anderswo auch so (Pilze, Beeren, Bärlauch, was weiß ich...): selbst wenn da vom Natur- und Artenschutz nix dagegen spricht brauchst du immer auch ge zivilrechtliche Zustimmung ab ner gewissen Menge...