Müssen Telefon Übergabepunkte geerdet werden?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Nein der Übergabepunkt müssen nicht geerdet werden 50%
Doch der Übergabepunkt muss geerdet werden 50%

5 Antworten

Nein der Übergabepunkt müssen nicht geerdet werden

Als bei uns ein APL von der Telekom installiert wurde, da wurde die Erdung genau dann angeschlossen wenn eine Erdungsmöglichkeit vorhanden war, wenn nicht dann nicht.

Wir haben daraufhin genau dort solch ein V4A-Edelstahlstab tief in den Boden gerammt und so eine Erdungsschiene angebracht.

Bei uns hier stehen aber auch überall Masten herum an denen die Telefonleitungen hängen.

Um einen Schutz vor Überspannung aus der Telefonleitung zu gewährleisten habe ich einen Schutz gebaut, der aus zwei 1000V Entkopplungskondensatoren, drei 60V Überspannungsableitern und zwei Sicherungen besteht. Das Gerät ist auch ordentlich geerdet und in einem Alu-gehäuse.

Bei meinen Eltern habe ich auch solch ein Gerät zum Schutz verbaut, weil eine Überspannung auf der Telefonleitung dort sehr häufig zu verzeichnen war. Man hat fast immer daran gedacht den DSL-Stecker aus der Steckdose zu ziehen, nur eben nicht jedes mal und drei mal ging eben Hardware (3 FritzBoxen, 1 Switch) dabei kaputt.

Seit dem das Gerät zwischen geschaltet wurde ist gab es bei ihnen gar keine Probleme mehr.

also der Hausübergabepunkt kurz HÜP, bei der telekom heißt er seit geraumer zeit Anschlusspunkt Linie, kurz APL hat in der regel einen anschluss für den potenzialausgleich.

bei vodafone, früher unitymedia, wurde der hausanschluss geerdet, um störungen zu vermeiden, wenn internet übers kabel läuft. mittlerweile arbeiten die aber mit potenzialtrennern (das ist im wesentlichen einfach ein kondensator) geerdet wird dann nurnoch die antennenanlage im haus.

es gibt hier übrigens jemanden, der sich mal tierisch drüber aufgeregt hat, dass ich gesagt habe, dass der Dachständer, also der mast selbst wenn eine blitzschutzanlage vorhanden ist, über ein fangband mit an der blitzschutzanlage anzuschließen sei...

die tatsache, dass ein renomierter hersteller für bitzschutztechnik schellen explizit dafür anbietet, ignoriert er geflissentlich...

aber kommen wir zum hausanschluss zurück... ob oder nicht geerdet, das entscheidet hier tatsächlich der netzbetreiber z.B. vodafone oder die telekom.

ich würde auch nichht einfach selbst erden, sofern der netzbetreiber das nicht vorgibt, das KANN problematisch werden.

lg, anna


verreisterNutzer  16.08.2021, 12:34
bei vodafone, früher unitymedia, wurde der hausanschluss geerdet, um störungen zu vermeiden, wenn internet übers kabel läuft. mittlerweile arbeiten die aber mit potenzialtrennern (das ist im wesentlichen einfach ein kondensator) geerdet wird dann nurnoch die antennenanlage im haus.

Mit "Potenzialtrennern" sind doppelt getrennte galvanische Trennglieder gemeint, die bei Ex.-Kabel BW und UNITYMEDIA obligatorisch waren aber von KDG eher abgelehnt wurden. Ob auch in den unter VF wiedervereinigten BK-Netzen ein GTG Pflicht wird, ist heiß diskutiert und war vor dem Urlaub noch nicht final entschieden.

Für die Sicherheit von Antennenanlagen einschließlich Breitbandkabelnetzen ist die IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) zuständig. Darin gab und gibt es weder im Nomentext noch in irgendeinem Beispielbild einen Unterschied für Erdung und PA von BK-Anlagen ohne oder mit Internet.

es gibt hier übrigens jemanden, der sich mal tierisch drüber aufgeregt hat, dass ich gesagt habe, dass der Dachständer, also der mast selbst wenn eine blitzschutzanlage vorhanden ist, über ein fangband mit an der blitzschutzanlage anzuschließen sei...

Der "jemand" war ich und wie jeder nachlesen kann hatte ich völlig unaufgeregt darauf hingewiesen, dass man Dachständer weder mit einem Rund- noch einem Bandstahl mal eben an Blitzschutzanlagen direkt anschließen darf .

die tatsache, dass ein renomierter hersteller für bitzschutztechnik schellen explizit dafür anbietet, ignoriert er geflissentlich...

@peppi85 hatte dieses Dehn-Bild verlinkt und hoffentlich unbewusst die Anmerkung übersehen, dass die Schelle für eine Trennfunkenstelle ist.

Nachdem @peppi85 meint das Thema Dachständer hierhin verlegen zu sollen, eine Expertenantwort vom 17.01.2019 in der Fachzeitschrift de von Markus Winziers, DEHN Akademie:

Dachständer für Freileitungsanschlüsse und mit diesen leitend verbundene Anlagenteile – z. B. Verankerungen – dürfen nach DIN VDE 0211 [1] (Abschnitt 12.4.4) nicht mit geerdeten Teilen verbunden werden.

Verfügt das betreffende Gebäude über eine Blitzschutzanlage, so ist das Dachständerrohr über eine Schutzfunkenstrecke mit der Blitzschutzanlage zu verbinden (Abschnitt 12.4.5 in [1]).

Ob der Dachständeranschluss über Funkenstrecke wie früher bei Abständen > 0,5 m entfallen kann, werde ich klären. Zudem bedarf der Einbau lt. VDE/ABB-Seminarunterlagen der Zustimmung des Verteilnetzbetreibers.

aber kommen wir zum hausanschluss zurück... ob oder nicht geerdet, das entscheidet hier tatsächlich der netzbetreiber z.B. vodafone oder die telekom.

Schirme von Kabeln die aus oder in LPZ 0A führen gehören nach Blitzschutzonenprinzip auch bei Gebäuden ohne LPS möglichst nahe der Gebäudeeinführung in den Potentialausgleich einbezogen und beide Kabelnetzbetreiber schreiben den PA auch vor; allerdings nicht zwingend an der Gebäudehülle.

Dass die Telekom ihre eigenen Vorgaben oft sogar bei Gebäuden mit LPS missachtet, wo nach Reihe IEC 62305 zwingend ein Blitzschutzpotentialausgleich nebst Überspannungsschutz Pflicht ist, stimmt leider auch.

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Gute Idee, aus Vorschriften eine Abstimmung zu machen... und morgen verhandeln wir darüber, ob man am Stop- Schild halten muß oder rote Ampeln ignorieren darf!

Augen auf hat oft was gebracht: Am Hausübergabepunkt gibt es eine Schirmklemme, auf die der Alumantel des Erdkabels aufgelegt wird. Und weil das alleine keinen Sinn machen würde, hat der Kasten natürlich einen Erdanschluß. Daher ist das Ding zu erden... was aber häufig nicht gemacht wird, aber aufgrund von den großen Distanzen, die solch ein Erdkabel überbrückt, durchaus sinnvoll ist.

Vom Übergabepunkt aus gehen dann die Leitungen zu den einzelnen TAEs ab. Diese Kabel kann man, wenn es sich um geschirmte Leitungen handelt (ISTYY- Kabel oder Netzwerkkabel), ebenfalls mit erden, muß man aber nicht. An der TAE selbst wird nicht mehr geerdet.

Erst mal sich das Ding anschauen... dann kommt man häufig selbt drauf. Und Abstimmungen sind hier vollkommen fehl am Platz!

Also soviele HüPs ich schon gesehen hatte und angeschlossen hatte, hab ich in der Dose KEINE eigene extra verlegte Leitung gesehen.

Das EInzige ist der Schirm von der Zuleitung am HüP ist auf einer Schirmklemme aufgelegt. mehr ist da nicht.

ob nun jetzt diese geerdet werden muss, kann ich dir nicht sagen..

man muss mit "Erdungen mit zusammenhang der Schirmungen" aufpassen, wo es SInn macht oder sogar im gegenteil der Anlage schadet. EMV ist eine Wissenschaft für sich.

Woher ich das weiß:Hobby – Zuerst Hobby, dann Beruflich, jetzt beides :)

behaupte mal wenn ein anschluß dazu vorhanden ist dann ja