Müssen Taxi-Fahrer nicht angeschnallt sein?
13 Antworten
Generell schon, aber :
Müssen sich Taxifahrer eigentlich nicht anschnallen?
Ohne Fahrgäste gilt für uns die Anschnallpflicht genauso wie für jeden anderen Autofahrer. Wenn wir allerdings mit Fahrgästen unterwegs sind, brauchen wir uns nicht anzuschnallen (schlau wäre es natürlich trotzdem). Als Begründung wird immer die hohe Überfallgefahr genannt. So hat man eher die Möglichkeit, schnell das Auto zu verlassen, wenn es gefährlich wird (T. Bentrup, www.taxi-blog.de).
Hier der Paragraph dazu:
StVO § 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1.Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung, 2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, 3.Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4.Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5.das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 6.Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
doch. die einzigen, die das im öffentlichen verkehr nicht müssen sind busfahrer und die polizei
ja klar müssen die sich anschnallen, sind normale autofahrer wie alle andern auch und müssen ggf mit den selben konsequenzen rechnen
Müssen sie nicht wenn sie Fahrgäste haben, so können sie schnell aus dem Auto raus falls sie angegriffen werden. Fahren sie alleine, müssen sie angeschnallt sein.
In Deutschland aber erst seit dem 30. Oktober 2014.
Am 30. Oktober 2014 wurde der Paragraf 21a der Straßenverkehrsordnung geändert.
Als die Frage vor acht Jahren gestellt wurde, bestand die Anschnallpflicht für Taxifahrer während der Personenbeförderung nicht.
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
http://www.buzer.de/gesetz/5849/a80718.htm