Müllmann beleidigt, droht Anzeige?

6 Antworten

Schwierige Situation für dich. Ob mildernde Umstände brücksichtigt werden können weiß ich nicht. Aber es würde dir auf jeden Fall sehr sehr schwer fallen nachzuweisen, dass er mit dem Abstellen der Mülltonnen unter das Fenster absichtlich böswillig gehandelt hat.

Anders stellt es sich bei dir dar. Du hast eine direkte Beleidigung ausgesprochen. Der Entsorgungsmitarbeiter muss also gar nicht erst nachweisen, dass das eine böswillige Beleidigung ist. Es ist eine. Auch eine Beleidigung im Affekt kommt hier meiner Meinung nach nicht zum Tragen.

Du könntest natürlich behaupten du hättest das nie gesagt, aber das kann auch nach hinten losgehen. Bei der "Schwere" wird es aber allerhöchstens eine Geldstrafe geben, wenn der Mann dich überhaupt anzeigt.


TomSawyer123 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 13:30

Ich denke schon dass es sehr wohl auf die geschilderten Umstände ankommt, das haben frühere Urteile bewiesen. Hätte ich einfach spontan beim vorbei gehen ihn aufs übelste Beschimpft oder Beleidigt, wäre das sicherlich eine eindeutigere Sache. Eine Beleidigung im Streitgespräch mit voran gegangener Handlung die gegen meine Person gerichtet war, ist eine andere Sache.

0

Und sonst geht es dir gut? Beweg doch selbst deinen Allerwertesten und schieb die Tonnen weg, wenn es dir nicht passt. Oder sprich mit dem Hauswart und sucht einen neuen Platz für die Tonnen, aber beleidigend werden, muss man wirklich nicht wegen sowas.. Die Müllabfuhr muss sich nicht alles gefallen lassen und ein Müllmann ist auch nicht die persönliche Reinigungskraft der Mieter oder Vermieter.. Die machen ihren Job und wenn dieser durch gewisse Gegebenheiten behindert wird, ist das echt ärgerlich... Mit der Aktion "Tonne unter Fenster" hat er ja schon mal erreicht, dass die Leute ein wenig ihren Kopf einschalten...


TomSawyer123 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 13:36

Der Job schließt aber ein, dass er korrekt ausgeführt wird. Es wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich regelt im Vertrag, welche Handlungen ausgeführt werden, und das zurückstellen der Mülltonnen kann einer der Punkte des Vertrages sein. Wenn er dies nicht tut, verstößt er gegen den Vertrag und macht somit seinen Job nicht richtig. Natürlich geht es mir nicht darum, jemanden auf die Finger zu schauen, dass er bloß alles richtig macht, ich bin kein Job Aufseher. Aber wenn jemand absichtlich anderen Menschen schadet, indem er die Mülltonnen extra unter das Fenster stellt obwohl der neue Abstell Ort völlig frei und einfach zu erreichen ist, dann stellt dies für mich eine böswillige Handlung dar.

0

Hier würde die Mülltonne nicht Mal abgeholt werden, wenn sie nicht direkt in richtiger Richtung an der Straße steht^^
Schieb doch einfach die Mülltonnen wieder zurück oder rede mit dem Hausmeister?!
Warum wartet man ewig ab, bis sowas eskaliert?
Auch ein Telefon hat eigentlich jeder und man kann ganz einfach bei dem Unternehmen anrufen und das Problem schildern. Die werden dir dann auch sagen unter welchen Bedingungen der Müll abgeholt wird.
Und warum mildernde Umstände, du hattest dich nicht im Griff und hast dich in der Wortwahl vergriffe, dann muss man eben auch mit den nachfolgenden Konsequenzen rechnen.
Viel kommt da i.d.R. aber nicht.

Jetzt heisst es mal abwarten. wenn er dich anzeigt, dann bekommst du post. dann kannst du Stellung beziehen.

warum wendest du dich nicht an den vermieter. der das verursacht hat, anstatt dem müllmann anzupflaumen.


TomSawyer123 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 13:32

Weil der Müllmann dies mit vollster Absicht getan hat, und weil der Vermieter zwar Parkplätze geschaffen hat, aber es dennoch ausreichend Platz für die Müllabfuhr blieb, er kann nicht behaupten, dass die Mülltonnen versperrt waren, das ist einfach nicht wahr.

0

Da hast Du schlechte Karten. Für Beleidigungen gibt es nie einen Grund.

Darüber hinaus hättet Ihr der Müllabfuhr eine Mitteilung über den neuen Standort schicken müssen. Was kann der Müllmann dafür, wenn Ihr die Mülltonnen plötzlich woanders haben wollt?


TomSawyer123 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 13:39

Es geht hier nicht um einen Grund, sondern um den Umstand der Beleidigung. Das ist sehr wohl ausschlaggebend, eine Beleidigung im Streitgespräche oder eine Beleidigung ohne voraus gegangenen Umstand oder Ereignis, wird natürlich anders gehandhabt, dies beweisen die unzähligen Urteile.

0
TomSawyer123 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 13:54
@heirote23

Wir leben leider in einer unzivilisierten Welt, eine Tatsache die man kennen sollte.

0