Motorrad Sportauspuff zum TÜV?
Hallo muss man, wenn man an einem Motorrad einen Sportauspuff verbaut zu irgendeiner Untersuchung oder zum TÜV oder einfach dranbauen und los fahren?
3 Antworten
Kommt darauf an.
1) Der Hersteller liefert eine ABE mit, in der drin steht, dass der Auspuff für dein Motorrad zugelassen ist. Diese musst du dann IMMER! dabei haben wenn du rum blubberst.
2) Du den Topf vom TÜV in den Fahrzeugschein eintragen lässt, dann musst du die ABE nicht spazieren fahren.
3) Der Topf nicht zugelassen ist, dann solltest du dich nicht erwischen lassen oder gar einen Unfall bauen :b
grüße
Ja das kostet. Die Summe ist ganz unterschiedlich. Auf eine Zahl möchte ich mich da nicht festnageln lassen. Abhängig vom Bundesland, Institut und letztlich auf vom Prüfer selbst.
Wenn du da mit einer ABE antrabst in der dein Motorrad gelistet ist sollte das aber nicht allzu teuer werden. Unter 100€ sollten reichen.
Wenn eine ABE bei dem Bauteil beiliegt dann muss nur diese mitgeführt werden. Ohne ABE Bescheinigung des Auspuff muss der vom TÜV eingetragen werden. Sonst fährst du illegal ohne Versicherung und ohne Betriebsergebnis herum. Wenn du dann einen Schaden verursachst kommt die Versicherung nicht dafür auf.
Wie funktrioniert denn der Zaubertrick mit dem ein Aufpuff einen Versicherungsvertrag wegzaubern kannn ?
Der Zaubertrick nennt sich Vertragsbruch durch fahrlässiges nicht Vertrags konformes Handeln. Die Versicherungsbedingungen stehen im klein gedruckten, was sich meistens niemand durchliest. Die AGB.
Das ist absoluter Bullshit und würde völlig gegen den Grundgedanken des Pflichtversicherungsgesetzes laufen.
Die Pflichtversicherung soll ja unbeteiligte dritte vor Fehlverhalten des Verischerungsnehmers schützen. Da wäre es ja paradox wenn so ein Fehlverhalten den Versicherungschutz aushebeln könnte. Das ist einfach nur eine nicht tot zu bekommender Hoax.
Selbst wenn du das Ding auf 300ps tunst den Auspuff und alle Lampen ausbaust und das Ding von einem besoffenen Schimpansen gefahren wird, ist der Haftpflichtversicherungschutz immer noch voll gegeben.
Der Geschädigte, unbeteiligte Dritte ist auf jeden Fall abgesichert. Das streckt die Versicherung vor. Aber Du als Fahrer einer Maschine, die nicht den gesetzlichen bestimmungen entspricht, bist regresspflichtig gegenüber der Versicherung. Du kannst dann bis zum Selbstbehalt der Lohnpfändung den Schaden bei der Versicherung abstottern, bis an dein Lebensende oder bis zur vollständigen Begleichung, je nachdem, was zuerst eintrifft. Klingt komisch, ist aber so.
hier noch mal für dich zum nachlesen http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/regress
ABE und E-Nummer brauchste nix machen, bei allen anderen musst du zum TÜV
Das heißt mit einer E-nummer ist es genauso wie beim ABE?
Kostet das was wenn man damit zum TÜV muss und wenn ja wie viel?