Motorrad kaufvertrag Fehler?
Hey,
Ich hab mir eine Z900 bei einem Kawasaki Händler bestellt. Auf dem Kaufvertrag steht, dass der Preis für die Z900 10.990€ beträgt, was ja auch so stimmt. Ich hab mir aber auch direkt Zusatzleistungen wie Spiegel, kennzeichenhalter etc. direkt dazu bestellt, was insgesamt + Montage 700€ kostet. Jetzt steht aber unten beim Kaufvertrag das der endgültige Preis + Zusatzleistungen 10,690€ beträgt und nicht 11,690€?
Ich hab den Kaufvertrag schon vor ca. 3 Wochen unterschrieben und noch kein Geld überwiesen. Welche Summe muss ich denn nun zahlen, sobald mein Motorrad endlich da und zusammengestellt ist? Ist doch wohl offensichtlich ein Fehler vom Verkäufer und nicht von mir. Wäre ja wohl eher ein Vorteil für mich 😅
(Er sowie ich haben den Kaufvertrag unterschrieben)
Hoffe es kennt sich hiermit jemand aus. Falls jemand sich besser auskennt und den Kaufvertrag sehen will, um es besser beurteilen zu können, dann schicke ich ihn gerne per privatchat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wattdennnu2/1576012459741_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1576012460000)
Warum hast du ihn noch nicht auf den offensichtlichen Schreibfehler hingewiesen? Du hattest bislang drei Wochen Zeit!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mein Vater hat mich darauf hingewiesen, als ich ihm den heute gezeigt habe. Ich habe es bis jetzt nicht gewusst
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also, wenn klar ersichtlich ist, daß jemand in dem Vertrag 1.000,-€ zu wenig als Endsumme genannt hat, aber die Einzelpositionen soweit richtig sind, wirst Du wohl die 11.690€ statt der 10.690 bezahlen müssen.
Oder steht irgendwo ein Preisnachlass von 1.000,-€ ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Google doch mal nach folgendem: "anfechtung irrtum kaufpreis"
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Ist doch wohl offensichtlich ein Fehler vom Verkäufer und nicht von mir. Wäre ja wohl eher ein Vorteil für mich
Würdest du auch einen Fehler zu deinem Nachteil akzeptieren - also wenn die Rechnung durch einen Tippfehler 1.000,- EUR höher ausgefallen wäre?
Zur RechtslageHier liegt ganz offensichtlich ein Irrtum vor, aus dem sich leider kein geldwerter Vorteil schlagen lässt.
§ 119 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Anfechtbarkeit wegen Irrtums(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Angenommen, du überweist das Geld für's Moped an den Händler. Durch ein Versehen kommt es zu einem "Zahlendreher" und die Kohle landet ungewollt auf ein völlig anderes Konto.
Ein ziemlich teurer Irrtum, wenn der Empfänger das Geld behalten dürfte, oder? Auch das funktioniert natürlich nicht.
In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von "Ungerechtfertigter Bereicherung".
§ 812 BGBHerausgabeanspruch(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Im Kaufvertrag sind auch sicher alle Leistungen detailliert aufgeführt, richtig?
Nein, steht nichts dergleichen