Motorrad kaufvertrag Fehler?

wattdennnu2  16.07.2024, 21:38

Warum hast du ihn noch nicht auf den offensichtlichen Schreibfehler hingewiesen? Du hattest bislang drei Wochen Zeit!

Chris49372o2 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 21:39

Mein Vater hat mich darauf hingewiesen, als ich ihm den heute gezeigt habe. Ich habe es bis jetzt nicht gewusst

2 Antworten

Also, wenn klar ersichtlich ist, daß jemand in dem Vertrag 1.000,-€ zu wenig als Endsumme genannt hat, aber die Einzelpositionen soweit richtig sind, wirst Du wohl die 11.690€ statt der 10.690 bezahlen müssen.

Oder steht irgendwo ein Preisnachlass von 1.000,-€ ?

Woher ich das weiß:Hobby

Chris49372o2 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 21:40

Nein, steht nichts dergleichen

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Ist doch wohl offensichtlich ein Fehler vom Verkäufer und nicht von mir. Wäre ja wohl eher ein Vorteil für mich

Würdest du auch einen Fehler zu deinem Nachteil akzeptieren - also wenn die Rechnung durch einen Tippfehler 1.000,- EUR höher ausgefallen wäre?

Zur Rechtslage

Hier liegt ganz offensichtlich ein Irrtum vor, aus dem sich leider kein geldwerter Vorteil schlagen lässt.

§ 119 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Angenommen, du überweist das Geld für's Moped an den Händler. Durch ein Versehen kommt es zu einem "Zahlendreher" und die Kohle landet ungewollt auf ein völlig anderes Konto.

Ein ziemlich teurer Irrtum, wenn der Empfänger das Geld behalten dürfte, oder? Auch das funktioniert natürlich nicht.

In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von "Ungerechtfertigter Bereicherung".

§ 812 BGBHerausgabeanspruch

(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Im Kaufvertrag sind auch sicher alle Leistungen detailliert aufgeführt, richtig?