Monteurzimmer Steuer

3 Antworten

Du musst für die kurzfristige Vermietung tatsächlich ein Gewerbe anmelden. Der zweite Gang führt (virtuell) ins Finanzamt. Dort reichst du elektronisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein www.elster.de).

Das Finanzamt erteilt dir eine (neue) Steuernummer, welche du auf deinen Rechnungen angibst.

Die Steuerlast ergibt sich aus unterschiedlichen Aspekten (zum Beispiel: Kleinunternehmer/Regelunternehmer, weitere Einkünfte, Höhe des Gewinns), sodass man hier keine einigermaßen seriöse Auskunft erteilen kann.

Sicherlich ist es hilfreich für Menschen, die keinerlei steuerliche Ahnung haben -zumindest für den Anfang- einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Die bloße Zimmervermietung fällt unter steuerlich unter Paragraph 21 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Von den Einnahmen kann man die Kosten absetzen, hier Werbungskosten.

Die gelegentliche Zimmervermietung fällt eventuell unter Paragraph 22 Sonstige Einkünfte.

Es ist noch zu beachten, dass wahrscheinlich Umsatzsteuer anfällt.

Gewerberechtlich wird meistens ein Gewerbe vermutet. Wenn man ein Gewerbe anmeldet , wird automatisch das Finanzamt informiert.

Gewerbeanmeldung schon gemacht? Der Freibetrag ist 24'500 EUR, soviel ich weiss.

Auch wenn du 100 Vermietungen im Jahr schaffst, wärst du noch deutlich drunter. Allerdings kenn ich das DE-Recht nicht wirklich gut, ev. kann jemand korrigieren, falls das falsch ist.


berndauskleve  13.09.2021, 15:51

24.500 Euro ist Freibetrag bei der Gewerbesteuer.

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berndauskleve  13.09.2021, 15:58
@Nube4618

Die reine Vermietung ist kein Gewerbe im steuerlichen Sinn, das sind Einkünfte aus Vermietung oder sonstige Einkünfte.

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Nube4618  13.09.2021, 15:59
@berndauskleve

Danke, und wie wird das in DE besteuert? Bei uns in CH wird es einfach dem Gesamteinkommen hinzugezählt, und entsprechend dem Nettoeinkommen über alles wird der Steuersatz bestimmt.

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