Monopoly-Regeln

10 Antworten

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naja, die Spielregel ist da nicht ganz eindeutig formuliert.

Für ein belastetes Grundstuck kann keine Miete verlangt werden; Miete für andere Grundstücke der gleichen Farbgruppe kann dagegen verlangt werden.

Das heißt, wenn ein Mitspieler auf ein Grundstück gelangt, das mit einer Hypothek belastet ist, darfst du keine Miete dafür kassieren, wenn er auf ein nicht belastetetes Grundstück der gleichen Farbgruppe kommt, darf dort die Miete kassiert werden. Die Frage ist jetzt nur, ob man die doppelte Miete kassieren darf, wenn man alle Grundstück einer Farbe hat davon ein anderes mit einer Hypthek belastet ist bzw. in deinem Fall, ob man die belasteten Bahnhöfe mit berücksichtigen muß bei der Miethöhe, wenn jemand auf einen nicht belasteten Bahnhof kommt. Fakt ist, es steht nirgends in den Regeln, daß das nicht der Fall ist. Und es wird auch betont, daß dir das Grundstück ja trotzdem noch gehört. Daher bilde ich mir schon ein, daß du in deinem Fall keine Miete kassierst, wenn jemand auf den belasteten Bahnhof kommt, aber die volle Miete für alle Bahnhöfe, wenn jemand auf einen unbelasteten Bahnhof kommt.


LoLlaa 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 09:50

Dankeschön für die ausführliche Antwort, nur meine Schwester sieht das wieder anders (mit der spiele ich das spiel) und jetzt müssen wiir uns wohl noch auf eine Antwort einigen... :(:(

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DerTroll  31.07.2012, 17:27
@LoLlaa

naja ich kenne es ehrlich gesagt ja auch so, daß man nur 2 Bahnhöfe berechnet, wenn ein dritter mit einer Hypothek belastet ist. Aber wie gesagt, beim Durchlesen der Regeln steht es streng genommen nicht so drin.

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Die Antwort ist glasklar und in den Regeln. Die Mehrheit der Beantworter hat für einmal nicht recht und sollte die Spielregeln wieder einmal lesen. Es stimmt was DerTroll und Demon76 gesagt haben. Mit anderen Worten: Entscheidend ist der BESITZ der Karten, welche sich durch Hypotheken nicht ändert (wie im richtigen Leben...). Du besitzt 3 Bahnhöfe und kannst auf den nicht verpfändeten Bahnhöfen den entsprechenden Betrag verlangen.

Ich habe mich auch mit der Frage befasst. Es steht tatsächlich nirgends explizit und betrifft ja genauso die Elektrzitäts und Wasserewerk (10-fach oder 4-fach bei nicht belassteten abkassieren). Jetzt habe ich die Regeln online genau durchgelesen (http://chemnitzer.spielenacht.de/2009/turniere_monopoly.pdf) und da steht es auf der Seite: Die Miete bei den farbigen Grundstücken verdoppelt sich, wenn ein Spieler alle Grundstücke einer Farbe besitzt.. Dies gilt auch, wenn andere Grundstücke dieser Farbgruppe mit Hypotheken belastet sind (Seite 7, erster Absatz). Also es zählt die Tatsache, dass alle bestimmte Karten im Besitz eines Spielers sind (ob belastet oder nicht). Auf Bahnhöfe und Werke übertragen bedeutet das: Ist Bahnhof bzw. Werk nicht belastet, dann beläuft sich die Miete auf alle Bahnhöfe bzw. Werke.

er muss nur für 2 zahlen, da du der dritte sozusagen "an der Bank verkauf hast" und du ihn erst wierder bekommst, wenn du das geld der bank wieder zahlst - (verpfenden / aufpfänden)

Wenn ein Grundstück auf einer Hypothek lastet, bekommst du dafür keine Miete, auch bei den Bahnhöfen. Dein Mitspieler muss nur für 2 zahlen.