Mofa verschönern. Was ist erlaubt und was nicht?

4 Antworten

Felgen - original größe LEGAL

Griffe - LEGAL

Lenker - mit ABE oder TÜV LEGAL

Lackieren - LEGAL

Nummernschildhalter - mit ABE LEGAL

Rahmenveränderung - ILLEGAL

Reifen - original größe LEGAL

Rücklicht - mit ABE LEGAL (ohne ABE ILLEGAL)

Schutzblech kürzen oder abmachen - ILLEGAL

Seitenständer - LEGAL, sofern von selbst einklappbar

Spiegel - mit e-nummer LEGAL

Tachobeleuchtung - LEGAL

Unterbodenbeleuchtung - ILLEGAL (legal nur wenn bei motor aus aktivierbar)

Zündkerzenstecker blinkend - LEGAL


dannydevil  19.12.2022, 11:23

OK, Thread ist 9 Jahre alt; aber bin gerade selbst am Umbauen.
Schutzblech muss bei einer Mofa nicht dran sein!
§36a Abs. 2 Nr. 1 StVZO.

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Wiowor 
Beitragsersteller
 19.11.2013, 19:35

Ok danke :)

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Hmmmm ich glaube man darf das nur machen wenn etwa die Felgen oder der tiefere Lenker eine Allgemeine Betriebserlaubnis für dein Mofatyp haben, grundsätzlich sehe ich da kein Problem. Einfach beim teilekauf nach einer AGB fragen., diese auf jeden Fall aufheben nach dem kauf von Teilen!

nicht erlaubt sind geschwindgkeits steigerungen oder irgendwelche zusatzscheinwerfen welche keine eu zulassung haben Du könntest teile verkromen oder umlackeren andere felgen andere griffe anderer lenker andere gabel weissband pneus komt aufs mofa drauf ann...

Felgen Legal Zu den Lenkern: Da achtet die polizei bei einer kontrolle nicht so drauf. Habe selber einen spitzen M-Lenker der illegal ist, aber ich wurde schon 3 mal angehalten und die haben nie was gesagt.