Mit welcher Strafe muss er rechnen, Oesterreich?
Ein Kollege von mir wurde wegen Schwerer Koerperverletzung angezeigt, weil er jemandem die Nase gebrochen hat. Es laeuft aber so dass er von der SA auf unzurechnungsfaehig zaehlt. Seine Strafakte ist bisher leer, er hat noch nie etwas gemacht und ist 19 Jahre alt.
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§ 84. Schwere Körperverletzung (1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.