Mit Vater von Freundin und Freundin ausziehen?

4 Antworten

Wenn ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschreibt (der Vater und du), dann gelten für euch beide dieselben Rechte und Pflichten. Das Recht, dort zu wohnen, die Pflicht, zu gleichen Teilen zu bezahlen. Wenn du mal nicht mehr mit der Freundin zusammen sein solltest, gilt für dich dieselbe Kündigungsfrist des Mietvertrages wie für den Vater auch. Normal 3 Monate ab Kündigung. Nur, wenn er dir schriftlich geben würde, dass er dich - auch eher, weil ihr euch verstritten habt - aus dem gemeinsamen Vertrag lässt und der Vermieter damit auch einverstanden ist, kämst du dort raus. Das würde ich mir also schon sehr genau überlegen, wenn du jetzt schon hier fragst. Und warum ist die Freundin nicht auch mit im Mietervertrag als Mieterin verankert? Oder ist sie noch nicht volljährig?

Warum kommt die Freundin nicht mit in dem Mietvertrag?

Generell müsst ihr euch dann einigen, wer auszieht. Du wirst aber wohl nicht verlangen können, dass sie auszieht. Das Recht wäre da zwar auf Deiner Seite, solange sie nicht mit im Mietvertrag steht, aber moralisch wäre das nicht ok.


Idris164  21.10.2022, 11:00

warum wäre das moralisch nicht ok? Wenn es nicht klappt kann man das durchaus verlangen

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JustASingle  21.10.2022, 11:01
@Idris164

Und dann soll sie ständig ihrem Ex begegnen, wenn sie zu ihrem Vater will?

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Idris164  21.10.2022, 11:03
@JustASingle

Ich finde es schon seltsam, in so einer Konstellation zusammen zuziehen

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Das Problem gemeinschaftlich unterschriebener Mietverträge ist u.A., dass man diese im Prinzip nur gemeinschaftlich kündigen kann, wenn der Vermieter oder der Mitmieter nicht gewillt ist den Vertrag nur mit dem einen Mieter / alleine fortzuführen.

Wenn ihr alle unterschreibt, könnt ihr nur gemeinsam wieder kündigen….

wenn die Freundin nur mit einzieht ohne Mietvertrag, kann sie auch direkt wieder ausziehen


Gerhart  21.10.2022, 13:31

... und zwar ganz ohne Kündigung zu jederZeit !

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