mit meinem Freund zusammen ziehen in Ausbildung

7 Antworten

"Kann ich das wenn ja was und wo?"

Nein. Bis zum Abschluss der Erstausbildung sind allein deiner Eltern für dich zuständig

Während der ersten Ausbildung oder Studium sind bis zu deinem 25igsten Lebensjahr Deine Eltern gesetzlich für Deinen Unterhalt zuständig.

In der Erstausbildung sind die Eltern noch unterhaltspflichtig. Das hat Vorrang vor jeder staatlichen Förderung. Nur wenn die Eltern tatsächlich nicht leistungsfähig sind oder dies nicht ausreicht, kann man staatliche Hilfen bekommen.

Azubis über 18 oder in Ausnahmefällen auch unter 18, die nicht mehr zu Hause wohnen, können Berufsausbildunsbeihilfe (BAB) bei der Arbeitsagentur beantragen. BAB deckt die Differenz, die Dir zu Deinem gesetzlichen Bedarfssatz fehlen.

Also ganz vereinfacht: Ausbildungsvergütung + Kindergeld (wenn unter 25 Jahre) + ggf. Elternunterhalt + BAB = gesetzlicher Bedarfssatz

Normalerweise sind deine Eltern bis zum Abschluß der ersten Ausbildung für dich unterhaltspflichtig. Und dem kommen sie nach, wenn sie dir ein Zimmer in ihrer Wohnung zur Verfügung stellen. Wer als Azubi mehr will, muß es sich eben leisten können.

Allerdings steht dir das Kindergeld zu und damit könntest du schon mal was anfangen. Selbstverständlich erst, wenn du 18 Jahre alt bist!