Mit dem Roller auf der Autobahn?

Arksor  01.02.2023, 15:24

ja, aber willst du das auch?

FEO73 
Beitragsersteller
 01.02.2023, 15:47

Ja schon

2 Antworten

Ja.

§18 StVO:

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

125er-Roller haben praktisch immer eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h, siehe Fahrzeugschein.

Laut Art. 7 Abs. 1 SVG ist ein Roller ist in Kraftfahrzeug. Ein KFZ ist demnach ein:

«Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.»

Natürlich.