Mit Bafög im Sommer Minijob ohne Konsequenzen?
Ich bekomme seit September Bafög und werde demnächst einen Folgeantrag stellen. Über die Semesterferien würde ich gerne in der Zeit einen Minijob bis 520€ arbeiten, da ich weiß, dass mir an sich dann nichts abgezogen wird. Jedoch bin ich mir unsicher, ob ich dann im neuen Bewilligungszeitraum weniger bekomme, falls sich nichts anderes ändert, bis auf den einen Monat +-einer Woche, in der ich im Sommer arbeite.
Zum Bafög bekomme ich auch Kindergeld auf mein Konto überwiesen und wohne nicht bei meinen Eltern.
Kann ich im Sommer auf 520€ arbeiten ohne weniger im neuen Bewilligungszeitraum zu bekommen? Und was passiert, falls ich eine Woche im neuen Bewilligungszeitraum arbeiten würde?
2 Antworten
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520€/Monat werden als Freibetrag nicht aufs Bafög angerechnet, das wird sogar jährlich ausgewertet, wenn du also nur ein paar Monate jobst bist du sehr sicher.
Schau einfach, das du das Bafög-Amt informierst und das im nächsten Antrag ordentlich aufführst, dann kann dir niemand vorwerfen das zu verheimlichen.
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Man darf im Monat bis zu 520 Euro Brutto verdienen bzw.im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten bis zu 6240 Euro Brutto, ohne das es Auswirkungen auf die Höhe des Bafög - hat.
Alles rechtzeitig melden und nachweisen, dann gibt es auch keine Probleme.