Mit Autoführerschein Scooter oder Motorräder mieten in Italien?
Hi zusammen, wie schaut die Regulierung im Bezug auf den Autoführerschein in Italien aus, wenn ich mir mit einem ganz normalen Autoführerschein einen Roller oder Ähnliches mieten möchte. Kann ich dort auch eine 125er Mieten oder gelten deutsche Regeln mit bis zu 50 Kubik? Bis zu wie viel Kubik kann ich mir dort einen Roller mieten?
5 Antworten
oder gelten deutsche Regeln mit bis zu 50 Kubik
Wenn schon gelten italienische Regeln ;)
In Italien brauchst du entweder den A1-Schein oder du erweiterst den B-Schein mit dem Code 111 um auch 125er fahren zu dürfen. Ob es den Code 111 in Deutschland überhaupt gibt, weiß ich aber nicht.
Code 111 gibt es nur in Österreich. Den braucht es aber gar nicht. Das ist in Italien (auch für Touristen) auch so erlaubt.
code 111 kann nicht eingetragen werden. in deutschland ist es aber so, dann wenn der führerschein klasse B vor dem 1.4.1980 gemacht wurde, ist klasse a1 mit eingetragen
Deutschland= EU
Italien = EU
Deine Fahrerlaubnis = EU
Mehr braucht man dazu eigentlich nicht schreiben. Du darfst dort exakt die gleichen Fahrzeuge bewegen wie hier in Deutschland auch.
Nein, in Italien gelten die italienischen Regeln. D.h. du darfst dort mit Klasser B auch 125er fahren. Ob du einen deutschen oder einen italienischen Führerschein hast, ist egal, da die Klassen EU-weit harmonisiert und anerkannt sind.
PS: Für Österreicher ist dies ja auch erlaubt. Egal, ob die diesen Code 111 haben, oder nicht.
Hallo,
innerhalb der EU darf man bis auf wenige Ausnahmen überall auch das fahren, was man im eigenen Land fahren darf.
Für eine 125er benötigst du die Klasse A1, die du nicht hast. Daher darfst du in Italien keine 125er fahren.
Da du aber die Klasse AM hast, darfst du Kleinkrafträder (Roller) bis 50 ccm in Italien fahren.
Viele Grüße
Michael
da italien zur eu gehört, und du einen eu-führerschein hast, gelten die gleichen regularien wie hier in deutschland. das heißt, dass du roller mit maximal 50ccm mieten darfst.