Mit 19 islamisch heiraten, wie überzeugen?
Hallo und Salam zusammen,
Ich wollte nach Erfahrungsberichten fragen, wie man seinem (strengen) Vater mitteilt, dass man islamisch heiraten möchte, und wie das Ganze abläuft. Ich habe keine Vorstellung davon, wie ich das ansprechen soll.
Vielleicht hat jemand das selbst durchgemacht.
Ich bin noch 18, werde nächsten Monat 19, und möchte dann meinen Vater damit konfrontieren, dass ich Interesse an einem Jungen habe. Wie erkläre ich das?
Wie bereits gesagt, kann mir bitte jemand den Ablauf erklären? Muss man sich verloben? Was ist erlaubt, wenn man verlobt ist? Darf ich dann mit ihm ausgehen, ohne dass es haram ist? Und wie ist man laut deutschem Recht verheiratet?
Ich möchte islamisch heiraten, damit ich mit ihm Dinge unternehmen kann, einfach so, als wären wir zusammen. Erst wenn wir mit Ausbildung, Schule oder Studium fertig sind, möchten wir nach deutschem Recht heiraten und dann zusammenziehen, etc.
Geht es dir eher darum deinen Vater zu überzeugen, oder um den Ablauf?
Eher um den Ablauf
4 Antworten
Man ist nach deutschen Recht nur verheiratet, wenn man zum Standesamt geht und eine Heiratsurkunde unterschreibt.
Alles andere ist ungültig. Nach islamischen Regeln zu heiraten ist genausoviel wert, wie auf einen Berg gehen, in den Himmel zu gucken und Zaubersprüche aufzusagen.
Ich möchte vorerst NUR islamisch heiraten, weil ich meine Religion korrekt ausleben möchte, was mein gutes Recht ist. Wie bereits gesagt, erst wenn die Ausbildung oder das Studium vollendet ist, würden wir nach deutschem Recht heiraten. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, jedoch habe ich unter anderem nach dem Ablauf gefragt, und dabei bezog ich mich auf die islamische Hochzeit.
Nikkah
In Deutschland kann man ab 18 heiraten, laut der Scharia natürlich früher, so ab der Pubertät. Dein Vater wäre dann dein Wali (Vormund):
Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.
Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92
Beziehungen
Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).
Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)
Siehe auch:
Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101
Wenn Du in einem FREIEN Land lebst und nicht in einem, das im Würgegriff des Islamismus erstickt, dürft ihr ALLES machen, was ihr beide wollt - einschließlich Sex!
Ich möchte islamisch heiraten, damit ich mit ihm Dinge unternehmen kann, einfach so, als wären wir zusammen. Erst wenn wir mit Ausbildung, Schule oder Studium fertig sind, möchten wir nach deutschem Recht heiraten und dann zusammenziehen, etc.
Sag ich doch. Ohne Standesamt ist eure "Ehe" hierzulande nichtig. Ihr seid dann weiter nicht verheiratet, eure Kinder unehelich,
Aber immerhin bestätigst du meinen Verdachte, dass islamisches Heiraten (ohne Standesamt) nichts ist als die Erlaubnis, halal zu vögeln.
Für mich freilich ist das Heuchelei hoch 10.
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