Mit 15 Nebenjob im Supermarkt?

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Du darfst 2 Stunden pro Wochentag arbeiten. Grund hierfür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, dieses besagt folgendes:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt folgendes:

Nebenjob / Ferienjob
Erlaubt ab 13 Jahre, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (Eltern).

Gearbeitet werden darf maximal 2 Stunden pro Tag. Nur im landwirtschaftlichen Betrieb darf man bis zu 3 Stunden pro Tag helfen. Eine Beschäftigung vor dem Schulbeginn und und nach 18 Uhr ist verboten. Am Wochenende darf ebenso nicht gearbeitet werden. (§5 JArbSchG). Laut § 6 gibt es behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen sowie für die Arbeitszeiten in einer Bäckerei bei einem Ferienjob.

Zusatz zum Ferienjob: Mit 13 / 14 Jahre gelten die oben genannten Vorschriften. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen zusätzlich während der Schulferien 4 Wochen pro Jahr Vollzeit arbeiten. Vollzeit gearbeitet werden dürfen höchstens vier 5-Tage-Wochen, was genau 20 Arbeitstagen entspricht. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

Viel Erfolg


Fairy21  10.10.2016, 00:56

Ich meinte das mit dem Regalauffüllen, dass ist , wenn meine Quelle stimmt, nicht unter 15 erlaubt. 

Google: Supermarkt Regale auffüllen mit 15

m.focus.de

Das man mit  13 schon die ersten Jobs, wie Zeitung austragen, machen kann, weiß ich. 

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Lavendelelf  10.10.2016, 22:05
@Fairy21

Focus. de interessiert mich wirklich nicht. Dort und auf vielen anderen Seiten, werden teilweise falsche Berichte einfach übernommen, um Leser auf ihre/diese Seite zu holen, auch wenn die Berichte falsch/fehlerhaft sind. Letztlich geht es dort um jeden einzelnen Besucher der Werbeqlicks bringt.

Das einzige was mich zur Beantwortung der hier gestellten Frage interessiert, sind Gesetze. In diesem Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz.

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Du wirst in der Praxis vermutlich keinen solchen Job bekommen, außer vielleicht in sehr kleinen Läden auf dem Lande.

Hat einen ganz einfachen Grund: die Warenverräumung findet meist zu Zeiten statt, wo nicht so viele Kunden im Markt sind. Und da heutzutage die Läden oft bis 22 Uhr offen haben, manche sogar noch länger, kommen die Warenverräum-Trupps oft erst gegen 18-19 Uhr und arbeiten dann bis Ladenschluss.

Mit dieser abendlichen Arbeit wird's aber wieder problematisch in punkto Jugendarbeitschutzgesetz. Und deswegen wird man Dir so einen Job wahrscheinlich nicht geben.

Habe mal nachgeschaut,  ja das kannst du machen, im Supermarkt die Regale auffüllen. 

Unter 15 ist es nicht erlaubt. 

Also einfach mal im Supermarkt nachfragen. 


Lavendelelf  09.10.2016, 23:10

Erlaubt ist es auch unter 15 J. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Arbeiten ab 13 J.. Mit 15 J. hat man keine weiteren Vorteile, außer bei einem Ferienjob, was die gesamte Arbeitszeit betrifft.

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