Mit 15 (fast 16) in einen Film ab 16?
Also, ich würde gerne einen Film gucken aber das Problem ist, das dieser ab 16 ist. Ich bin noch 15 aber werde in 19 Tagen 16. Meine Frage ist jzt wie ich da rein komme (mein Vater kommt auch mit). Ich schmink mich nich oder so und meine Schwester meinte mal ich seh nicht so alt aus. FSK bedeutet ja eig 'Freiwillige Selbskontrolle' und ich bin ja schon im 16. Lebensjahr. Würd mich über Tipps freuen. Danke😘
10 Antworten
Wenn das Kino auf das Jugendschutzgesetz § 11 achtet, dann ist die Antwort ganz eindeutig: Du kommst nicht rein. Sie werden dich erst an deinem 16. Geburtstag in den Film lassen und keinen Tag früher.
Das Wort freiwillig bei FSK bezieht sich auf das Verhältnis FSK zu Filmindustrie. In Deutschland gibt es kein Prüfzwang Wenn ein Filmproduzent seinen Film nicht vorlegt, kriegt der Film zwar keine Jugendfreigabe, darf nicht beworben werden usw., aber rechtlich ist ok.
Die Altersfreigabe der FSK ist dagegen verbindlich. Die Kinos müssen auf die Einhaltung der Freigabe achten. Bei einem Verstoß kann es richtig teuer werden und das Kino kann bis zu 50000.-€ zahlen und riskiert sogar die Schließung des Kinos.
Sobald eine Erziehungsberechtigte Person dabei ist kann sogar ein 2 Jähriges Kind in ein Film ab 12 , auf die Verantwortung der Eltern! Und da du ja bald 16 wirst brauchst du dir da keine Gedanken machen :D
Nein das stimmt nicht. Die Eltern stehen nicht über dem Gesetz (Jugendschutzgesetz)
Ok da lernt man dazu :D ,hatte des irgendwo mal gelesen aber ich denk mal das sie trotz allem in den Film kommt .
Wenn es ein korrektes Kino ist, dann verlangen sie deinen Ausweis. Und dann nützt es auch nichts wenn der Vater dabei ist!
Stimmt hast recht , hab es grade nachgelesen. Einzige Sonderregelung ist , dass Kinder im Alter von 6 Jahren in einen Film ab 12 dürfen wenn die Eltern dabei sind.
Dein Vater hat da nichts mit zu tun. Der FSK heißt nicht freiwillig, weil die Einhaltung freiwillig ist. Und dass du im 16. Jahr bist, heisst, dass es noch nicht beendet ist. Das muss es jedoch sein, damit du in den Film kommst. Zumindest laut JuSchG.
Das mit dem "freiwillig" verstehst du etwas falsch. Die Produzenten können das Material vor Veröffentlichung freiwillig abgeben um sich eine Jugendfreigabe zu holen. Machen sie das nicht freiwillig ist das Material automatisch ohne Jugendfreigabe. Das Freigabealter ist aber bindend.
man kann aber einen 6 jährigen in einen Film ab 12 mit dem Eltern lassen