Minijob und Vollzeitstelle als Studentin?

1 Antwort

Dann käme erst einmal der sozialversicherungspflichtige Job, ob Teilzeit oder Vollzeit spielt da keine Rolle.

Jeder der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, kann im Regelfall ohne Abzüge einen Minijob ausüben.