Minijob und nebenjob?

3 Antworten

Ab 18 sind BEIDE Elternteile für deinen Unterhalt zuständig. Also auch deine Mutter.

Und du musst dich ab dann selbst um die Durchsetzung deiner Ansprüche kümmern. Zudem geht der Unterhalt deines Vaters, den er dann ggf. noch zahlen muss, direkt an dich und nicht mehr an deine Mutter. Sie kann dir allerdings anstatt Bargeld ihren Beitrag in Form von Kost und Logis anbieten.

Das Kindergeld wird ab dann übrigens auch voll auf deinen Bedarf angerechnet.

In der Regel wird ein Minijob bei Schülern nicht angerechnet, sondern als überobligatorisch betrachtet. Vor allem dann, wenn der Mindestunterhalt nicht erbracht wird.

Sollte der Unterhaltsverpflichtete allerdings mal gerad so den Unterhalt zusammen kratzen, dann käme auch eine Teilanrechnung in Frage. Bei den möglichen 538 EUR die du max. bei einem Minijob im Monat erzielen würdest, würde man um die 50 EUR abziehen und alles was über das Aufbessern des Taschengeldes hinaus geht, dann anrechnen.

Setze dich einfach mit deinen Eltern hin! Es muss ab Volljährigkeit ja eh neu gerechnet werden. Du kannst auch das Jugendamt bemühen für die Berechnung.

Und beide Eltern haben im übrigen Anspruch darauf die Einkommensunterlagen des Anderen einzusehen. Sie müssen ja nachrechnen können...

Kümmere dich rechtzeitig, denn dein Vater kann den Unterhalt punktgenau zum Tag deiner Volljährigkeit einstellen! Sollte ein Titel vorliegen, dann muss dieser abgeändert werden.

Solltest du allerdings wirklich Teilzeit arbeiten, dann würde dir deine Vergütung voll angerechnet. Wobei du neben der Schule kaum Zeit hast Teilzeit zu arbeiten und man dir auch unterstellen könnte die Schule nicht mit dem nötigen Fleiß und der erforderlichen Zielstrebigkeit zu besuchen. Davon solltest du also Abstand nehmen!


Hkg3293 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:28

alles Klar, vielen Dank

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dein einkommen senkt deinen unterhaltsbedarf und somit würde weniger unterhalt anfallen. von deinem unterhalt und einkommen zahlst du dann deine kosten zu hause: miete, strom, internet/telefon, lebensmittel, fahrtkosten etc.

steuerklasse wäre die 1

Meines Wissens nach Steuerklasse 1 und der Unterhalt kann sich durch das Einkommen reduzieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.