minijob in der reinigung als springer und bürgergeld?
ich hab vor 1 woche mein ersten minijob angefangen. aktuell ist noch die probe woche wo mir alles erklärt wird(2 stunden täglich).
nun steht in meinen vertrag das ich 1 stunde pro woche arbeite, weil ich springer bin, sprich ich muss nur zur reinigung wenn ich mal einer krank ist oder viel zu tun ist.
wie verläuft sich das dann mit bügergeld? bei 1 stunde pro woche sind das ja nur 50 euro im monat, obwohl auf vertrag geringfügige beschäftigung steht.
ich bin etwas überfordert, weil wenn nächsten monat das alles abgerechnet wird dann steh ich nächsten monat wahrscheinlich pleite da.
2 Antworten
Dir stehen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, wenn Du im Monat max. 100 Euro Brutto gleich Netto verdienen würdest, rechnet das Jobcenter nichts auf deine Leistungen an.
Sollten sie von mehr ausgegangen sein, wirst Du deine monatlichen Einkommen entsprechend nachweisen müssen, dann berechnet das Jobcenter nach und es gäbe eine Nachzahlung, wenn Du weniger Einkommen als angenommen erzielt hast.
Man kann bei einem Minijob auch nur fünfzig € mtl. verdienen.
Die zwei Stunden täglich würde ich mir jedoch bezahlen lassen.