minijob in der reinigung als springer und bürgergeld?

2 Antworten

Dir stehen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, wenn Du im Monat max. 100 Euro Brutto gleich Netto verdienen würdest, rechnet das Jobcenter nichts auf deine Leistungen an.

Sollten sie von mehr ausgegangen sein, wirst Du deine monatlichen Einkommen entsprechend nachweisen müssen, dann berechnet das Jobcenter nach und es gäbe eine Nachzahlung, wenn Du weniger Einkommen als angenommen erzielt hast.

Man kann bei einem Minijob auch nur fünfzig € mtl. verdienen.

Die zwei Stunden täglich würde ich mir jedoch bezahlen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.