Mietrecht? Meinen Meinel?

4 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Der Vermieter kann die Miete um bis zu 20 % aufschlagen, sofern für die Kommune nicht die 15 %ige Kappungsgrenze gilt.

Danach gilt für den Vermieter, dass er die Miete prinzipiell alle 15 Monate erhöhen kann, soweit die vom Gesetzgeber mit § 558 Absatz 3 BGB festgelegte Kappungsgrenze nicht überschritten wird, die besagt, dass die Kaltmiete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20 % steigen darf.

Moment 300 € im Monat kalt nun möchte der Mieter aber die ortsübliche Miete haben die liegt zwischen 680 und 700 €

Schön. Darf er aber nicht, wie schon mehrfach erwähnt sind höchstens 15 - 20 % zulässig. Folglich sind 360 € das höchste der Gefühle.

Das solltest Du ihm schreiben.

und kann er mir kündigen

Gar nichts kann der.

nun möchte der Mieter aber die ortsübliche Miete haben

Mieter??- sicher nicht, korrigier mal die Frage...

Grob gesagt: alle drei Jahre um 20% ist möglich, also jetzt auf 360€, 2027 dann auf 432€ und 2030 dann auf 510€, usw..

Wenn natürlich renoviert wird kann er noch was draufschlagen..

Die Mieterhöhung darf innerhalb von drei Jahren max. 20 Prozent betragen.


Rosella11 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 15:01

Kann mir gekündigt werden?

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Leestiger  22.07.2024, 11:46
@Rosella11
Kann mir gekündigt werden?

"Mir"??- ich dachte es gehe um die "Tochter"???

Antwort: Bei Eigenbedarf immer..

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