Mietminderung bei Gasdrosselung?
Wenn im Winter vielleicht das Gas gedrosselt wird und die Mindesttempertauren in der Wohnung nicht mehr erreicht werden, hat man dann ein Recht auf Mietminderung gegenüber dem Vermieter oder ist das "höhere Gewalt" und man muss damit leben?
3 Antworten
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Bei einer behördlichen Anordnung zur Reduzierung trägt der Vermieter keine Schuld und kann für Verfehlungen von Staatsseite nicht Haftbar gemacht werden. Anders ist es wenn er Gas bei einem Anbieter kauft( der Vermieter) und dieser nicht mehr liefert (Pleite) dann muss der Vermieter nach einem alternativen Anbieter suchen. Ansonsten ist es sein Versäumnis.
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Darüber zu spekulieren ist total verfrüht, abwarten und Tee trinken.
Meine Meinung: Wird die Leistung reduziert, ist das ein Mangel und die Miete darf gemindert werden
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Nein, dann hast du kein Recht auf eine Mietminderung. Der Vermieter ist verpflichtet, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten. Wenn aber der Gasverbrauch gedrosselt wird, dann profitierst du finanziell insofern davon, als dass deine Gasrechnung geringer ausfällt.
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Doch! Du profitierst auch, denn auch bei dir wird das Gas gedrosselt und du kannst nicht so viel verbrauchen, wie du es sonst tust.
Ich profitiere leider gar nicht, denn ich bin der Vermieter, ich wollte nur wissen, ob die Mieter die Miete mindern dürfen wenn im Bad z.B. nur noch 19° statt 23° erreicht werden.