Mietkautionskonto bei Einzug?
Laut Mietrecht muss der Vermieter die Gebühren dafür bezahlen.
Der Vermieter kann so ein Konto eröffnen oder der Mieter!
Der Vermieter will in diesem Fall dass der Mieter dieses Konto eröffnet. Welchen Hintergrund hat dies? Der Vermieter kann es doch gleich selber machen? Oder hat das entscheidende Vorteile für beide?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/tilfuerst/1573814864472_nmmslarge__84_26_462_462_490b0df50be825f7f922e632dcac70ca.jpg?v=1573814864000)
Moin.
Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass das Geld deins bleibt. Also der Vermieter muss nach der Kündigung das Konto für dich zwar Freigeben, er hat in der Zwischenzeit aber auch keinen Zugriff auf das Geld und kann damit nicht spekulieren oder so.
Die Zinsen laufen ebenfalls auf dieses Konto auf und bleiben demnach Deine.
Viele Grüße,
T.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wildsau1899/1721741088307_nmmslarge__0_0_768_768_111ecfffea1c1acc1057bcb5a8f0cb03.jpg?v=1721741088000)
Und wenn der Vermieter das macht, hat man als Mieter andere Vorteile oder gar keine? Behält der Vermieter die Zinsen wenn ER das Konto eröffnet?
Die Gebühren fürs Konto muss doch in beiden Fällen der Vermieter tragen oder?