Messer ab 16 Jahren..

6 Antworten

Ein Messer wird als Mittel zur Selbstverteidigung anerkannt. Wenn man sich gegen jemanden verteidigen muß und dazu ein Messer verwendet, gilt das immer unabhängig vom Alter als Notwehrüberschreitung und damit als Körperverletzung, u.U. als schwerer Fall gewertet.


Anton96  25.08.2012, 16:21

Zunächst einmal ist die Aussage das ein Messer als Mittel der Selbstverteidigung anerkannt sei recht Sinnfrrei da ich in einer Notwehrsituation jeden Gegenstand den ich bei mir führe zur Verteidigung nutzen darf. Was das Führungsverbot von bestimmen Messer angeht, das kannst du nicht umgehen mit der Begründung man habe es zur Selbstverteidigung dabei, den das ist gerade kein anerkannter Grund das Führungsverbot zu umgenhen. Natürlich darf ich mich auch mit einem Messer verteidigen wenn das die einzig zuverlässige Methode ist einen Angriff zuverlässig zu beenden. Letztendlich entscheidet sowieso die Staatsanwaltschaft und/oder ein Richter ob der Einsatz eines Messer in einer Notwehrsituation statthaft war oder nicht.

Ich persönlich halte ein Messer für sehr ungeeignet zur Verteidigung in einer Notwehrsituation, in der Regel gefährdet man sich damit vor allem selber insbesondere wenn man im Messerkampf nicht geübt ist.

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Monsterschaf  25.08.2012, 21:07
@Anton96

Ich persönlich halte ein Messer für sehr ungeeignet zur Verteidigung in einer Notwehrsituation, in der Regel gefährdet man sich damit vor allem selber insbesondere wenn man im Messerkampf nicht geübt ist.

Aaamen.

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Anton96  28.08.2012, 19:55
@Monsterschaf

Ich führe auch ein Messer in der Öffentlichkeit aber als Werkzeug und nicht als Waffe zur Selbtsverteidigung.

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Monsterschaf  25.08.2012, 08:25

Nicht ganz. Das sagt der Gesetzgeber dazu:

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

desweiteren

§ 33 Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Mit anderen Worten: Wenn Du mir ans Leder willst, beispielsweise mit einem Messer, darf ich mich mit Eisenrohr, Kettensäge oder Panzerfaust dagegen wehren - müßte allerdings hinterher ne gute Erkärung dafür haben, woher die Panzerfaust kommt :-)

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Ein messer ist als verteidigungswaffe eher ungeeignet ich würde eher einen pfefferspray empfehlen da du den angreifer mit einem messer wenn du z.b. am oberschenkel (hauptschlagader) am hals (luftröhre hauptschlagader) bauchraum ( innere organe und blutgefäße) usw. Triffst umbringen kannst ein pfefferspray hingegen reizt die augen und die atemwege und macht den gegener damit für einige zeit kampfunfähig allerdings darf dieser in der not eingesetzt werden zur selbstverteidigung bei einem messer ist es eher kritisch. Wenn dich allerdings jemand umbringen will ist es vermutlich egal mitt was du dich verteidigst

Wenn ich falsch lige bitte korrigiert mich

Für die Selbstverteidigung ist ein Messer recht ungeeignet. Du darfst feststehende Messer bis zu einer Klingellänge von bis zu 12 cm die nicht als Waffe gelten mit dir führen, auch zweihändig öffenbare Taschenmesse sind kein Problem.

ein messer ist keine verteidigungswaffe. selbst wenn Du es besitzen darfst, darfst Du es nicht gassi führen (es sei denn kleine taschmesser)


Anton96  25.08.2012, 16:28

Natürlich darf man auch Messer die nicht eine Führungsverbot unterliegen und nicht als Waffe gelten führen, dazu gehören insbesondere Messer mit einer einstig geschliffenen Klinge die eine Länge von 12 cm nicht überschreitet.

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