Menschenrechte und Ständegesellschaft?

3 Antworten

Nein, Ständegesellschaft und Menschenrechte sind nicht kompatibel.

Die Ständegesellschaft kennt nicht

  • die unantastbare Würde des Menschen
  • die Gleichberechtigung aller Menschen
  • das Recht auf die physische und psychische Unversehrheit der Menschen
  • die Freiheit, seine Meinung in Wort und Schrift zu verbreiten
  • die Garantie des Eigentums
  • die Unverletzlichkeit der Wohnung
  • usw.

MfG

Arnold

Die Menschenrechte würde es  nicht geben den    die Arbeiter hatten keinerlei rechte auch nicht auf   pünktliche Bezahlung..

Schau auch   mal die begriffe nach 1 Mai, Oktober Revolution.!

Die Menschenrechte würden gebrochen werden, da in der Ständegesellschaft nur die oberen 2 Stände wählen durften.


Lisahoffman 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 17:01

Kannst du mir das vielleicht näher beschreiben ich verstehe das nicht so ganz. Meine Freundin hat mich das mal so gefragt aber ich wusste nicht was sie meint

Fudheg  31.05.2017, 17:06
@Lisahoffman

Der dritte Stand besaß im 18. Jahrhundert kein politisches Mitspracherecht. Jagen durfte nur der zweite Stand, der Adel. Deswegen hungerten viele, da nur etwa 0,5% der Bevölkerung adelig waren. Der dritte Stand musste die meisten Steuern bezahlen und bestand aus etwa 98% der Bevölkerung. Nur der erste Stand, der Klerus (Kirche) und der zweite Stand, der Adel durften etwas bestimmen.