Meldepflicht Tigerpython

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ja 67%
Nein 33%

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Wirbeltiere dürfen ab 16 Jahren gekauft und gehalten werden. Somit kannst Das Tier auch melden, ggf. wird ein Erziehungsberechtigter die Anmeldung mit unterschreiben müssen.

  2. Ich gehe davon aus, das es sich um einen P. m. bivittatus handelt, das heißt Du musst Ihn bei der Zuständigen Behörde melden. Das geht eigentlich formlos, es kommt jedoch darauf an in welchem Bundesland Du wohnst.

  3. Wer "prollt" einen Oxyuranus microlepidotus zu besitzen muss ein extrem kleines Genital besitzen !(Diese Tiere unterstehen übrigens meines Wissens keinem Artenschutz und sind somit auch nicht meldepflichtig!)

Am besten rufst Du einfach bei Amt an und informierst Dich... normal reißt Dir da niemand den Kopf ab !

Gruß Jan

"Der Helle Tigerpython ist im Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung geführt und darf ohne Genehmigung nicht gehalten werden. Damit Tigerpythons als potenziell gefährliche Wildtiere artgerecht und sachkundig gepflegt werden und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, haben viele Länder zudem gesetzliche Haltungsvoraussetzungen geschaffen.

In der Schweiz gelten laut Tierschutzverordnung von 2008 Mindestanforderungen für die Haltung von Tigerpythons. Das kantonale Veterinäramt stellt Haltebewilligungen aus und führt periodische Kontrollen bei Haltern durch.[68]

In Deutschland gilt in acht Bundesländern ein Gefahrenabwehrrecht für sehr groß werdende Riesenschlangen. Die Haltung vom Tigerpythons ist dort genehmigungspflichtig.[56]

In Österreich unterliegt die Tigerpythonhaltung gemäß Tierschutzgesetz von 2004 (§25)[69] einer Meldepflicht und der 2. Tierhaltungsverordnung von 2004[70] Mindestanforderungen. Darüber hinaus herrschen bundeslandspezifische sicherheitspolizeiliche Regelungen. So ist die private Haltung des Dunklen Tigerpythons oder beider Unterarten in gewissen Bundesländern verboten. In anderen gelten teilweise Bewilligungspflichten und stichprobenartige bis periodische Kontrollen.[71]" (Wikipedia)

Da wir nun nicht wissen, wo du überhaupt lebst und um welche Art von Tigerpython es sich handelt, kann ich die Frage nicht beantworten. Ich schlage dir jedoch vor, direkt bei der Tierschutzbehörde anzurufen und nachzufragen. Wenn du vorher noch anderen Rat brauchst, nutze ein Schlangeforum,etwa dieses:

http://www.molurus-bivittatus.com/forum/

Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber du weißt, dass man in einigen Bundesländern zur Haltung eines Tigerpython eine Genehmigung braucht, oder? Ich hoffe, die hast du bzw. wohnst in einem Bundesland, wo das nicht verlangt wird.

Du musst ihn bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden. Ob du als noch nicht volljähriger ihn überhaupt halten darfst, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Da hättest du dich wohl vorher mal schlau machen sollen ;-)

Ja

denke schon, ich glaube nicht, dass diese tiere erst ab 18 sind...


reiterhexe  03.12.2010, 11:43

beantrage Maulkorbpflicht und Leinenpflicht ;-)

0
Nein

wie bist du überhaupt an das tier dran gekommen, du darfst das tier gar nciht haben