Meldepflicht / Schulden, Zusammenziehen - was tun?
Hallo zusammen,
ich versuche die Situation mal so gut wie es geht zu beschreiben. Ich habe es aufgrund vieler Schicksalsschläge geschafft, mein Leben mit 30 komplett gegen die Wand zu fahren.
Ich habe vor kurzem meine Wohnung verloren und bin offiziell obdachlos; inoffiziell bin ich erstmal notgedrungen bei meiner Freundin untergekommen.
Ich bin stand heute relativ hoch verschuldet und habe bereits mehrere Titel die gegen mich laufen. (~18,5k€, vielleicht mehr)
Ich arbeite Vollzeit im Wachgewerbe, verliere aber möglicherweise aufgrund von Krankheit meine Arbeit.
Ich möchte demnächst zur Schuldenberatung gehen um das Thema Schulden endlich mal anzugehen aber ohne gültige Meldeadresse bzw. Postanschrift ist aktuell alles so gut wie nicht organisier bzw. regelbar.
Ich selbst habe keinen Besitz mehr außer meinen Klamotten und einem alten Fernseher, den ich mit in den Hausstand meiner Freundin gebracht habe (alles andere wurde entsorgt). Sie selbst ist aber voll ausgestattet mit moderner Küche, Trockner, Möbeln, Elektronik etc.
Wenn ich mich jetzt bei Ihr anmelde... Können dann Ihre Wertsachen und oder andere Gegenstände "gepfändet" werden?
Das möchte ich nämlich gerne verhindern und würde sonst weiter ohne festen Wohnsitz bleiben.
Freue mich über Hilfe und Ideen.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
nein, ihr zeug bleibt ihr zeug... sie sollte aber möglichst nachweise dafür haben (rechnungen auf ihren Namen, Abbuchungen von ihrem Konto usw), sonst könnte es Probleme geben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Nur, falls die Freundin zur Miete wohnt: Darauf achten, dass eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter zu deinem Einzug vorliegt - nicht dass deine Freundin auch noch die Wohnung verliert...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Nein, wenn klar nachweisbar ist, dass es ihre Sachen sind und sie sie bezahlt hat, ist das kein Problem.
Am besten wäre, sie hätte noch die Rechnungen für die Sachen oder Kontoauszüge mit der Überweisung.