Meldepflicht / Schulden, Zusammenziehen - was tun?

3 Antworten

nein, ihr zeug bleibt ihr zeug... sie sollte aber möglichst nachweise dafür haben (rechnungen auf ihren Namen, Abbuchungen von ihrem Konto usw), sonst könnte es Probleme geben.

Nur, falls die Freundin zur Miete wohnt: Darauf achten, dass eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter zu deinem Einzug vorliegt - nicht dass deine Freundin auch noch die Wohnung verliert...


DieWahrheit2024 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 19:58

Ist eine Eigentumswohnung (ihre)

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Nein, wenn klar nachweisbar ist, dass es ihre Sachen sind und sie sie bezahlt hat, ist das kein Problem.

Am besten wäre, sie hätte noch die Rechnungen für die Sachen oder Kontoauszüge mit der Überweisung.