Meinung zwangsentbürgerungen?
ich bin doppelstaatler von geburt aus ( abstammung) ( deutsch-argentinisch)
und ich bin schokiert von : dass einige der meinung sind dass ich meinen deutschen pass verlieren sollte .
Zur info die argentinische staatsbürgershaft kann nicht verloren werden .
Was haltet ihr dazu
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
und ich bin schokiert von : dass einige der meinung sind dass ich meinen deutschen pass verlieren sollte .
Solche Spinner wird es immer geben. Die brauchst du aber nicht ernst zu nehmen. Meist antworten die nur reflexartig, ohne sich vorher umfassend mit dem Thema vertraut gemacht zu haben. Ausserdem ist es allein schon vom Grundgesetz her nicht moeglich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LeProblemo/1652992527689_nmmslarge__9_0_215_215_8d098b7205e58b99f4c76c063e60e015.jpg?v=1652992528000)
Es bräuchte eigentlich eine deutlich restriktivere Politik, was den Umgang mit der doppelten Staatsbürgerschaft angeht. Und ja, ein mögliches Mittel muss sein, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen zu können. Nicht alle Menschen, welche neben einer anderen auch noch die Deutsche haben, sollten tatsächlich auch deutsche Staatsbürger sein. Was das dann konkret im Einzelfall bedeutet, muss individuell geklärt sein.
Wie hat es ein Politiker einmal schön formuliert? Die doppelte Staatsangehörigkeit muss begründete Ausnahme bleiben.
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Die aber das Grundgesetz nicht zulaesst.
Unter gewissen Umständen schon.
Und "sein" und "sein sollen" sind zwei verschiedene Dinge.
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Unter gewissen Umständen schon.
Nein. Das Grundgestz laesst lediglich den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit aufgrund eines Gesetzes zu (wenn man noch eine weitere Staatsangehorigkeit besitzt), nicht aber auch den Entzug oder eine Aberkennung. Zwischen einem Verlust und einem Entzug oder einer Aberkennung besteht ein grosser Unterschied (der aber vielleicht nicht allen wirklich klar ist).
Der Satz ist voellig unsinnig, weil sich die deutsche Staatsbuergerschaft einzig und allein durch den Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit definiert. Besitz man sie, ist man deutscher Staatsbuerger. Besitzt man sie nicht, ist man es nicht. So einfach ist das!
Die aber das Grundgesetz nicht zulaesst.