Meine Mutter bestellt über Otto auf meinen Namen aber geht von Ihrem Konto das Geld ein ich ziehe jetzt aus jetzt droht sie mir damit was tun?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

da du dein Einverständnis gegeben hast, kannst du sie rechtlich nicht mal dafür belangen.

Im Grunde haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das auch nur, weil du dein o.k gegeben hast.

Deine Mutter erpresst dich und keine Mutter, die ihrem Kind was Gutes möchte, handelt so.

Sieh zu, das sie keine Waren mehr auf deinen Namen mehr bestellen kann.

Den Rest würde ich als Lehrgeld sehen und das auch begleichen und dann würde ich den Kontakt für alle Zeiten abbrechen

Alternativ und wenn deine Mutter nichts beweisen kannst, streitest du ab, das du von dem Kauf auf deinen Namen wußtest und teilst dies otto mit, das die dein Kundenkonto stornieren - die offenen Forderungen müssen beglichen werden, aber nichts mehr auf deinen Namen bestellt werden kann.

Sollte deine Mutter das dennoch machen, würde ich Anzeige erstatten

Rechtlich ist das erstmal so, alles weitere müsste über einen Anwalt laufen und sieht vermutlich eher schlecht aus. Es wird schon einen Grund gehabt haben, warum deine Mutter (vermutlich aufgrund der Schufa) dort nicht mehr einkaufen konnte. Wenn deine Mutter jetzt, warum auch nicht mehr bezahlt, wird der Gerichtsvollzieher irgendwann an deiner Tür klopfen.

Geh zur Polizei und zeig sie an....eventuell kannst du sagen dass du nichts davon wusstest. Oder hast du für irgendwas unterschrieben....deine Mutter ist echt das letzte

Als erstes, solltest du als Erzieher Punkt/Komma Setzung in einem Satz beherrschen. 

Dann will ich gar nicht über euer Verhältnis nachfragen, es ist einfach KRANK!

Drittens, würde ich ganz schnell den Zugang zu Otto sperren, damit sie da nicht mehr bestellen kann. Und ja, da es über deinen Namen läuft, kommt Otto zu dir. Deshalb würde ich mit denen in Kontakt treten, erklären was los ist und den weiteren Weg besprechen. Du kannst die Raten bestimmt reduzieren, und wenn ihr so ein Verhältnis habt, dann nimm ihr die Sachen weg und verkaufe diese.


Sieistgeizig123 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 07:10

Sorry ! Punkt und Komma habe ich vorlauter Aufregung vergessen ! Und beim Handy tippen passieren so manche Fehler .

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Rechtlich gesehen bist du der Eigentümer der Sachen und kannst sie beim Umzug mitnehmen, wenn ich mich jetzt nicht komplett irre