Meine kleine Schwester (12) ist in einen 15-jährigen verliebt

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey Imxsi!!! Ich bin völlig deine Meinung und würde wahrscheinlich genau so reagieren. Deine Schwester ist noch viel zu jung für ne Beziehung und soll drstma ihre Jugend genießen. Und auch wenn sie zusammen dann sind (was ich nicht hoffe) hält es sowieso nicht lange sowie bei den ganzen anderen teenies die nur aus Spaß Beziehungen führen. PS:Finde gut das du dich um deine Schwester so kümmerst machen nur noch wenige heutzutage leider


lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:09

Danke, dass du mir da zustimmst. Ich habe auch keine Ahnung, inwiefern diese Beziehung Bestand hat, weil wir uns eigentlich nur kurz aber heftig darüber gestritten haben, als sie es mir gebeichtet hat. Sie vertraut mir sehr und ich finde es ja eigentlich gut, dass sie es mir gebeichtet hat, aber jetzt habe ich ein schlechtes gewissen weil ich sie angeschrien habe.

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vbcber  10.01.2015, 00:17

Ja das zeigt das sie dir vertraut und gern hat ;) . Ich denke mal das ist normal (hatte das auch pasr mal ich hasse das Gefühl) sprich b.z.w entschuldige fich einfach nachher bei ihr und sag ihr vielleicht dabei das du es als deine Meinung einfach nicht ok sowas findest.

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vbcber  10.01.2015, 00:17

Alter mein rechtschreibfehler sry xD

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lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:20
@vbcber

Schon gut, danke. ich glaube ich werde morgen früh nochmal mit ihr reden, wenn unsere Eltern weg sind.

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vbcber  10.01.2015, 00:26

Ja mach das mal.

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Honourable  10.01.2015, 00:43

Warum denn ? 3 jahre Unterschied mann du hast dich in ihr sexleben nicht einzumischen , auch wenn sie minderjährig bist. Sorgepflicht und Aufenthaltsbestimmubgsrecht haste auch net

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lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:46
@Honourable

Rein moralisch, sie ist dabei einen Fehler zu begehen. Da ist es egal wie die Rechtslage ist. Ich bin schließlich ihre große Schwester und so ist es doch moralisch sinnvoll sich mit ihr auseinander zu setzen.

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Typischer Instinkt von größeren Geschwistern, aber ich Stimme dir zu. Ich denke nicht dass ein 12 Jähriges Mädchen schon bereit für eine Beziehung ist und erstrecht nicht mit einem 15 Jährigem. Außerdem glaube ich kaum, dass man in diesem Alter wirklich Ahnung von solchen Sachen hat.

Nur die Eltern haben Sorgepflicht. Also erzähl es deinen Eltern, und die dürfen entscheiden mit wem das minderjährige Kind Kontakt haben darf. Und sie sind verpflichtet, dies zu machen, solange der Typ eine Gefahr für das 3 Jahre jüngere mädchen ist. Du bist ihr volljährige Bruder, und? Was willste ihr sagen? Dass die macht waste sagst? Die Eltern haben auch das Aufenthaltsbestimmubgsrecht, also ist es auch die schuld der Eltern, wenn ihr was passiert. Die Eltern dürfen auch entscheiden wo sie hingeht und wo nicht. Das Mädchen MUSS also sagen wo sie hingeht! ( wegen des Aufenthaltsbestimmubgsrechts. )


lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:24

volljährige Schwester

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Honourable  10.01.2015, 00:25

Was? Die ist doch 12? Wtf ?

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lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:27
@Honourable

Ich bin ihre volljährige Schwester. Sie ist 12

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Honourable  10.01.2015, 00:29

Du tickst net mehr ganz richtig! Ab 18 ist man volljährig, die ist 12 also minderjährig !

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Honourable  10.01.2015, 00:30

Achso wtf okokok hab's grad nochmal gelesen

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lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:36

Bei der Sache mit dem Kino waren meine Eltern nicht da und sie hat mich angelogen, dass sie sich auf der Eisbahn treffen würde mit ihrer Freundin.

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Honourable  10.01.2015, 00:38

Verstehe . Na ja, viel kannst du rein rechtlich nicht machen , da du das Aufenthaltbestimmubgsrecht nicht hast, sondern die Eltetn. Sag denen das mal, und die machen was auch immer aber ich verstehe nicht warum das so schlimm ist der ist verdammt nochmal 3 Jahre älter. Wie hast du herausgefunden dass sie im Kino war? Hat sie es dir gesagt ?

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lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:42
@Honourable

Ja sie hat gesagt: " (...) Ich muss mit dir sprechen, ich hab was blödes gemacht (...) Ich hab dich letzte Woche angelogen ... "

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Honourable  10.01.2015, 00:44

Wenn die selber was falsches gemacht hat und es bereut und es sagt dann wird die es selber klären. Wo die Liebe hinfällt halt.

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lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:47
@Honourable

Damit meinte sie aber das Lügen.

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Ok, also 3 Jahre unterschied ist im Normalfall doch völlig harmlos, allerdings SICHER NICHT in dieser Zeit ! Gerade in dieser Phase entwickelt man sich viel stärker und schneller und so ist ein 15 - jähriger vom Körperlichen sowie Geistigen "Status" um sehr viel weiterentwickelt, als eben z.B. ein 12 - jährige(r), welcher noch total kindlich denkt ( Kind ist ). Solch eine Beziehung kann auf Dauer einfach nicht gut gehen und ich rate dir, wenn's schon unbedingt mit 12 sein muss, deiner Schwester vorzuschlagen Gleichaltrige zu nehmen, welche noch gleiche Interessen haben. Kann dich völlig verstehen !


lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:26

Ja genau so denke ich auch darüber.

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xXPyroTradeXx  10.01.2015, 00:28
@lmxsi

Rede mit ihr einfach mal in Ruhe und erklär es ihr "wie es so läuft" .. und dass so was nix für sie ist

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Alter, 3 jahre Unterschied? Was ist daran so schlimm? Und DU hast dich nichtig Privatleben deiner Schwester zu mischen. Das ist net Verführung minderjähriger, da der Typ net volljährig ist. Wenn die net vööööööögeln ist ja verdammt nochmal alles jut. Die ist ja auch 12 und kein Baby mehr. Zivilcourage oder sowas ist es auch nicht weil er nix strafbares macht, der ist doch 3 Jahre älter ! Wtf? Ich, du , sie oder niemand kann entscheiden wo die liebe ( in diesen Fall Schwärmerei ) hinfällt !


lmxsi 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 00:14

Ich sehe das anders: Ich bin volljährig und meine Schwester nicht, also sollte meine Schwester, was sie in der Regel auch tut, auf mich hören. Und es ist meine Aufgabe sie gewissermaßen zu beschützen.

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Honourable  10.01.2015, 00:20

Nur die Eltern haben Sorgepflicht. Also erzähl es deinen Eltern, und die dürfen entscheiden mit wem das minderjährige Kind Kontakt haben darf. Und sie sind verpflichtet, dies zu machen, solange der Typ eine Gefahr für das 3 Jahre jüngere mädchen ist. Du bist ihr volljährige Bruder, und? Was willste ihr sagen? Dass die macht waste sagst? Die Eltern haben auch das Aufenthaltsbestimmubgsrecht, also ist es auch die schuld der Eltern, wenn ihr was passiert. Die Eltern dürfen auch entscheiden wo sie hingeht und wo nicht. Das Mädchen MUSS also sagen wo sie hingeht! ( wegen des Aufenthaltsbestimmubgsrechts. )

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