Mein Spitzname auf den Personalausweis

7 Antworten

Du kannst dir auch nen kompletten Aliasnamen auf den Ausweis drucken lassen und ne Pseudoanschrift. Auch beim Passbild kannst das Foto von Crusty dem Clown angeben.

Meine Fresse. Der Ausweis ist nicht dazu da das man da seinen Spitznamen eintragen lässt weil man grad Bock drauf hat. Mit dem Teil sollst du deinen Idendität bestätigen können. Wenn du das Teil bei der Bank, der Polizei oder sonstwo vorlegst interessiert es keine Sau wie dich deine Kumpels nennen.

Der Unterschied zum Künstlernamen ist der, das die Leute mit diesem Namen in der Öffentlichkeit bekannt sind. Nicht jeder Farbenkleckser kann seinen Künstlernamen im Ausweis eintragen lassen.


Menne 
Beitragsersteller
 20.11.2008, 11:33

die erste antwort mit der ich etwas anfangen kann...DANKE

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"Pseudonyme sind heute namensrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrecht hat ein Künstler das Recht, festzulegen, unter welchem Namen (Pseudonym) er genannt werden will. Die Dauer des Urheberrechts hängt dann davon ab, ob die betreffende Person bekannt ist oder nicht. Für die Wahl des Namens gibt es aber gewisse Einschränkungen durch Persönlichkeitsrechte anderer. Im europäischen Reisepass und Ausweisdokumenten vieler Länder kann der Künstlername (auch Ordensnamen) eingetragen werden.

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Voraussetzungen in Deutschland

Bis zum 31. Oktober 2007 konnte ein Pseudonym in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden; zuständig waren dafür in der Regel die Meldeämter. Ab dem 1. November 2007 wurde dies abgeschafft. Die Bundesregierung erwägt derzeit (2008), die Abschaffung wieder rückgängig zu machen. [2] Unabhängig davon hat die Eintragung des Pseudonyms oder Künstlernamens in den Personalausweis keinerlei Rechtswirkung.

Zulässig ist auch eine rechtsverbindliche Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt.

Der Schutz des Pseudonyms gem. § 12 BGB bleibt davon unberührt. Bei Klagen kann der Künstlername zur Parteienbezeichnung verwandt werden (vgl. Wandtke/Bulling, UhrR § 10 Rn. 52). Eintragungen im Grundbuch können unter einem Künstlernamen bei Grundstückskäufen nach § 15 Abs. 1 a GBV nicht erfolgen, zulässig ist aber die Eintragung des im Personalausweis registrierten Künstlernamens neben dem Familiennamen (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdn. 230)."

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlername#Rechtliche_Situation

Du musst Dir erstmal einen Namen machen. Will heissen: Du brauchst Bestätigung von der Öffentlichkeit. Wenn Du zb mehrfach in Zeitungen auftauchst (mit Deinem Spitznamen), und man Dich so identifizieren kann - dann kannst Du Antrag auf einen Ordens- oder Künstlernamen stellen.

Dazu musst Du aber echt bekannt wie ein bunter Hund sein!

Nur bei Personalausweisen, die bis zum 31. Oktober 2007 ausgestellt wurden: Ordens- oder Künstlername

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

In dem du ein Künstler bist und deinen Künstlernamen eintragen lässt.