Mein Hund hat ausversehen die Brille eines Verwandten zerkratzt zahlt die HundHaftpflicht?
6 Antworten
Hallo,
natürlich, denn genau für solche Geschehnisse hat man eine so eine Versicherung.
Allerdings muss der Schadenshergang glaubhaft geschildert werden, die Versicherungen sind nicht blöd und es gibt ausreichend Fälle, in denen Leistungen "erschlichen" werden sollen.
Aber wenn du die Sachlage dort genauso schilderst, wie es passiert ist, dann wird der Schaden auch sicher reguliert werden.
Hat man eine Versicherung mit einem Selbstbehalt, dann wird dieser natürlich von der Regulierungssumme abgezogen.
Gutes Gelingen
Daniela
normalerweise wird das bezahlt.
...aber es kommt immer wieder auf die bedingungen und das kleingedruckte der versicherungspolice an...
ich wuerde mich zum beispiel fragen, wie der hund ueberhaupt an die brille ran konnte,
alos berichtet wahrheitsgemaess. in einigen faellen haben hundeversicherung eine schadensreglung ablehnt, wenn es zum biespiel um kapute handies ging...
Das kann ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung sein. Ob das auch konkret für deinen Vertrag gilt, musst du anhand von Versicherungsschein und Allgemeinen Versicherungsbedingungen selber prüfen. Kann aber auch gut sein, dass ein Selbstbehalt vereinbart ist, der über der Schadenssumme liegt.
Das kann ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung sein
Nein.
Das ist ein Fall für die Hudnehalterhaftpflichtversicherung, deshalb hat man ja eine H A F T Pflicht versicherung. Sie haftet für Schäden dritter.
Hallo Besserwisserin3
Frag deinen Versicherungsberater, dann weißt Du es nicht nur besser, sondern genau.
Wenn Du wirklich eine Besserwisserin bist, dann solltest Du eigentlich wissen, dass man eine Versicherung gerade für solche Fälle abschließt.
Zu dem Zeitpunkt wo ich davon erfahren habe war mein Versicherungsbüro schon geschlossen. Da ich vorher schonmal wissen wollte ob jemand eine Ahnung hab kann ich hier doch eine Frage stellen oder nicht?
Ja - natürlich, dafür ist sie da.
Alles was wegen deinem Hund kaputt geht und nicht dir selbst gehört, ist in der Haftpflicht mit eingeschlossen.