Mein Ausbildungsvertrag läuft vor der Mündlichen Prüfung ab, ist das rechtens?
Habe heute den Vertrag für das dritte Lehrjahr bekommen wo auch mit drin steht das ich das dritte Lehrjahr verkürzen darf. Allerdings finde ich eine Sache komisch, Vertrag läuft bis zum 12.12.2024, und laut meinem Lehrer hab ich noch die Mündliche Prüfung, die aber erst im Januar 2025 ist. Darf das so sein ? Weil eigentlich ist die Ausbildung doch erst mit der letzten Prüfung beendet, solange müsste doch auch dann der Vertrag gehen.
Weil jetzt im 2 Lehrjahr (Verkäufer) haben ich noch vom Betrieb Informationen zur Prüfung bekommen etc, dies würde dann ja auch wegfallen.
3 Antworten
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Deine Ausbildung ist mit erfolgreichem Abschluss der mündlichen Prüfung abgeschlossen, somit auch das Ausbildungsverhältnis. Das angegebene Datum wurde damals geschätzt, inzwischen wird dies von der Kammer digital vorgegeben, obwohl es nicht der eigentlichen Ausbildungszeit entspricht. So einen Fall hatte ich selbst letzte Woche. Ausbildungsbeginn 01.06 (3,5 Lehrjahre) im Normalfall findet die Prüfung 01/2028 statt, aber das Programm rechnet dann 11/2027.
wenn du dir unsicher bist, frag dir das nochmal bei der Personalabteilung nach
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Normalerweise ist die Enddatum im Ausbildungsvertrag nur ein Platzhalter.
Wurde dein Verhältnis über bei der Kammer eingetragen? So einen Vertrag hätten die eigentlich gleich wieder zurück geschickt.
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Weil eigentlich ist die Ausbildung doch erst mit der letzten Prüfung beendet,
Nein das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehender Prüfung. Ansonsten enden Verträge mit Erreichen des Enddatums.
Was ist da schief gelaufen, dass die Prüfungen nicht innerhalb der Vertragszeit statt gefunden haben?
Das ist doch mehr als außergewöhnlich.