Machtübergreifung oder Machtübernahme, besonderer Bezug zu Hitler vor 33?
Hallo,
ich beschäftige mich mit der Frage ob man bei Hitler bis 1925 (auf dem illegalen Weg) über eine misslungene Machtergreifung sprechen kann? oder wie würdet ihr das sehen?
Und kann man ebenfalls sagen, dass Hitler (auf dem legalen Weg) die Macht übertragen worden ist, da die Eliten des Landes ihm das Amt übertragen haben (das bis 33)? Ab dann, als er schon Reichskanzler war, die Macht ergriffen hat, im sinne der Gleichschaltung?
Also um es zusammenzufassen: bis 1925 illegale, misslungene Machtergreifung, dann von 1926-1933 Machtübertragung auf legalem weg, und letztendlich ab 1933 eine Verfassungskonforme Machtergreifung?
Danke schon mal
3 Antworten
ich finde deine Gedanken für recht schlüssig !
Nur würde ich vom Jahr 1923 ausgehen nicht 1925.
Der Putsch von 1923 hatte das Ziel, die Macht zu ergreifen, ja.
Bildquelle: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hitlerputsch,_8./9._November_1923 , abgerufen am 4. März 2017
suche einfach im netz oder in bücherreien nach alte zeitungen?
z.b.
http://www.freiburg-postkolonial.de/Seiten/MajiMaji1905-FreiburgerZeitung.pdf
dann kannst dir selbst ein bild machen?