Macht sich mein Lehrer strafbar, wenn er auf Klassenfahrt einfach in die Zimmer kommt?
Wir waren vor ein paar Wochen auf Klassenfahrt. Wir waren unterwegs mit einer Lehrerin und einem Lehrer. Der Lehrer hat sich eine Generalkarte geholt und kam somit in alle Zimmer. Am Morgen kam er teilweise ohne zu klopfen rein. Wir haben uns auch im Zimmer umgezogen und so. Deshalb ist meine Frage, ob er sich strafbar macht, wenn er ohne anzuklopfen in Mädchen Zimmer kommt
15 Antworten
Er darf es nicht. Aber strafbar hat er sich damit noch nicht gemacht.
Auf einer Klassenfahrt mit Mädchen ist immer auch eine weibliche Begleitung mit dabei. An die wendet ihr euch.
Als Aufsichtsperson darf er natürlich in die Zimmer. Das andere hat was mit Benimm zu tun. Da darf man das dann ansprechen, dass er kurz klopfen soll. Oder ein weiblicher Lehrer übernimmt das.
Er verstößt definitiv gegen Auflagen zum Schutze gegen Kindeswohlgefährdung. Er muss klopfen, darf aber danach eintreten.
Kinder und Jugendschutzgesetz 1.Absatz 3 KJHG/SGB III, §72a SGB (Sozialgesetzbuch) VIII , §1 diverser Kinderschutzverordnungen
Nur ein paar Beispiele zu Regelungen mit Thema Kindeswohl.
Kindeswohl ist ein Begriff, der sehr weit gespannt ist und sehr viel erfasst. Wenn sich ein Kind gerade umzieht, während der Lehrer ohne Ankündigung eintritt, und sich das Kind dadurch unwohl fühlt oder schämt, ist sein Kindeswohl beeinträchtigt.
Das ganze ist garnicht so einfach und pauschal zu sagen, daher ist auch jeder der Haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, verpflichtet eine Sensibilisieren zu diesem Thema zu besuchen.
das kann man aber aus Sicherheitsgründen oft nicht auf Klassenfahrten. Und das ist auch vollkommen regelkonform, wer rein will muss ja anklopfen
Stehle dir eine einfache Frage.
Kann diese Person seine Pflichten und Aufgaben ohne dieser Handlung erfüllen, wenn nicht so darf die Person diese auch ausüben.
Es ist nämlich so, dass wenn diese Person es nicht macht, so wäre die Frage.
Wozu sollen diese Personen sonst euch begleiten.
Ich denke er darf es nicht, muss klopfen und auf sein "ok" warten bevor er eintritt oder ihm die Tür geöffnet wird. Bzw. draußen bleiben wenn ihm gesagt wird das er draußen bleiben soll.
Leider habe ich aber keine Ahnung welches Gesetz da zugrunde liegen könnte.
Da fällt mir so einiges ein. Unter anderem sogar sexuelle Belästigung, dass Geschlecht der Kinder spielt da absolut keine Rolle.
Wo sollen denn diese Auflagen zu finden sein?