machete im Rucksack mitführen verboten?

1 Antwort

§ 42a WaffG

Es ist verboten die Machete zu führen, außer:

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein Rucksack ist kein verschlossenes Behältnis. Ein berechtigtes Interesse könnte eine Wanderung durch Gestrüpp sein, da man die Machete dort als Werkzeug benötigt. Berufsausübung und Sport zählen auch als Gründe.

Alles in allem darf man das nicht einfach so mit sich führen.