Mach ich mich mit dem Altersunterschied strafbar?
Hallo, ich (m/16) bin in ein 13 Jähriges Mädchen verliebt. Wir lieben uns beide und wollen das beide auch. Jetzt habe ich gelesen, das es ein Schutzalter-Gesetz gibt und wir uns nicht näher kommen dürfen da ich mich sonst strafbar mache. Stimmt das? Was soll ich jetzt machen?
9 Antworten
Dieses Gesetz ist in diesem Falle eigentlich total unnötig, da es ja schützen soll, aber die jüngere Person will das ja auch. Zwar machst du dich damit strafbar, aber solange es niemand weiß kann dich niemand verklagen.
Das Gesetz ist alles Andere als unnötig und Deine Meinung ändert nunmal nichts an der Gesetzeslage.
Ja, jede sexuelle Handlung ist Verboten! Wissen ihre Eltern davon?
Entweder du führst eine Beziehung, die sich im Prinzip auf Händchen halten begrenzt, bis sie 14 ist. Oder du trennst dich. Die ist 13, mit Sex sollte sie zu ihrem Schutz noch nichts zu tun haben. Tut ihrer Entwicklung nicht gut.
Ganz einfach. Halt dich von ihr fern, 3 Jahre sind in dem Alter einfach ein zu großer Unterschied. Allein bei der Entwicklung des Gehirns, kann sie überhaupt nicht weit genug sein, dass sie so eine Entscheidung treffen kann. Diese Gesetze gibt es nicht umsonst.
Warten bis sie 14 ist. Du darfst sie glaube ich küssen aber nicht mit Zunge und sex ist natürlich auch nicht erlaubt. Sobald sie 14 ist könnt ihr anfangen