London 2012 game archive.org?

1 Antwort

Nein, da es sich nicht um eine „offensichtlich rechtswidrige Plattform“ handelt.

Der Gesetzgeber hat extra eine solche Formulierung verwendet, darum würdest du dich auch nicht strafbar machen, wenn du einen vollständigen Film von YouTube herunterlädst. Ansonsten wäre die Nutzung des Internets ja fast unmöglich, da du nie genau wissen kannst, ob ein Inhalt rechtmäßig hochgeladen wurde oder nicht.

Woher ich das weiß:Recherche