Lohnpfändung unterhalt - wird diese automatisch aufgehoben?
Hallo mein Freund hat lohnpfändung durch unterhalt ( laufender). Jetzt wird das Kind 18 Jahre wird die lohnpfändung automatisch vom gericht aufgehoben. Oder wie läuft das.
5 Antworten
Es gibt also einen Unterhaltstitel und der ist befristet bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus?
Wenn er über das 18.te Lebensjahr hinaus geht, dann sollte man das unterhaltsberechtigte Kind über die neuen Gegebenheiten ab 18 informieren mit der Bitte die eigene Bankverbindung herauszugeben, da nun der Unterhalt direkt ans Kind geht. Ebenso Nachweise zu liefern die den Bedarf begründen wie aktuelle Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc. und die Einkommensunterlagen der Kindsmutter, die ab Volljährigkeit dann ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtet ist oder eben den Unterhaltstitel im Original zurück zu geben.
Der bestehende Unterhaltstitel muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Wenn Sie sich von Ihren Zahlungsverpflichtungen befreien möchten, sollten Sie über ein Abänderungsverfahren in Kombination mit einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nachdenken (§ 242 FamFG).
https://www.familienrecht-ratgeber.com/unterhalt/kind/volljaehrig/beweislast-volljaehrig-unterhalt/
Dem bald volljährigen Kind muss eben klar gemacht werden, dass es nun einer Neunberechnung bedarf.
Das Gericht hebt da leider gar nichts "automatisch" auf. Es kommt eben auf die Art des Titels an und ob der Unterhaltstitel bis zur Volljährigkeit befristet ist, sowie darauf auf wen der Titel läuft... Es gibt Unterhaltstitel die laufen auf den Namen des sorgeberechtigten Elternteiles. Hier kann das volljährige Kind nicht einfach weiter draus vollstrecken.
Unbefristete Unterhaltstitel verlieren eben nicht mit der Volljährigkeit ihre Gültigkeit.
Oder handelt es sich um aufgelaufene Unterhaltsschulden? Dann würde so lange gepfändet werden, bis die Schulden getilgt sind,
etzt wird das Kind 18 Jahre wird die lohnpfändung automatisch vom gericht aufgehoben.
Nein, da musst Du schon selbst beim 'Gericht aktiv werden und darlegen, weswegen Deine Unterhaltspflicht enden sollte.
Notfalls musst Du Dein Kind auf Auskunft verklagen um zu klären ob weiterhin Anspruch auf Unterhalt besteht.
Mit 18 ist nicht automatisch Schluss mit Unterhalt:
Generell gilt, dass der Unterhalt so lange geleistet werden muss, bis das Kind seine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Bei einem Studium gibt die Regelstudienzeit einen Anhaltspunkt für die Dauer der Zahlungsverpflichtung.
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Orientierung ist die Regelstudienzeit, aber auch die kann aus vielen Gründen überschritten werden. Hier eine Übersicht:
Kann mir keiner erzählen das man für sein Kind 40 oder 50 Jahre zahlen muss nur weil es keine Ausbildung machen will
Das ist auch nicht so. Pausen darf es zwar geben, aber als Orientierung wird da regelmäßig ein "normaler" Verlauf genommen. Das Kind kann mal sitzenbleiben oder ein Jahr auf die Ausbildungsplätze warten oder ein Praktikum machen oder nach / in der Ausbildung feststellen, dass es für ein Studium qualifiziert ist... Das kann durchaus mal an der 30 kratzen.
Es ist nunmal Fakt das hier die Grenze erste abgeschlossene Ausbildung ist. Ob du das jetzt glaubst oder nichts
Nem Bayer wie dir eh nix Euphoren hat seht viel mehr Ahnung Und Verstand als du und hat es eben im 2 Kommi sehr gut erklärt
Warum mischt du dich einfach in fremde Gespräche ein? Keine Erziehung genossen oder einfach unstillbarer Geltungsdrang?
Das stimmt, die Grenze ist die erste Ausbildung oder erste Studium.
und ebenso auch Voraussetzung um überhaupt über 18 Unterhalt zu bekommen.
findet einmal eine Unterbrechung statt dann ist mit Unterhalt Schluss
Ok also solange sie dann ausbildung macht bleibt die lohnpfändung. Woher weis ich das den ? Und wer beendet die lohnpfändung oder wie bekommt man bescheid.
Wenn die Ausbildung macht, ist der Verdienst davon vom Unterhalt abzuziehen.
man geht hier von einem Bedarf von 950€ aus davon wird das volle Kindergeld abgezogen also 250€
von Einkommensnetto werden auch 100€ abgezogen das was dann bleibt werden von den 700€ bedarf abgezogen und das was heraus kommt ist der Unterhalt der von beiden Elternteilen je nach Einkommen zu bezahlen ist.
angenommen das Kind verdient 700€ Netto, dann werden davon 100€ Pauschale abgezogen bleiben 600 €
also 950€ -250€ - 600€ bleiben 100€ Unterhalt der zu zahlen ist und das aufgeteilt je nach Einkommen auf beide Eltern
Dein Freund wird sich aktiv selbst darum kümmern müssen.
was macht das Kind nun mit 18? Schule ? Ausbildung ?
in jedem Fall muss der Unterhalt neu berechnet werden.
in diesem Fall empfehle ich dringend den Weg zu einem Fachanwalt.
Wer für den Kindesunterhalt gepfändet werden muss, ist vielleicht nicht die beste Wahl, so nebenbei. Maßgeblich ist der Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes. Das kann noch lange nach dem 18. LJ sein.
Was wenn das Kind erst mit 45 die erste Ausbildung macht? Solange müsste er wohl kaum zahlen. Ich denke 25 ist die Grenze