Lockdown - muss ich unbezahlten Urlaub nehmen?
Hallo Leute,
Ich arbeite im Einzelhandel (nonfood). Wir gehen davon aus, dass uns nach Weihnachten ein zweiter lockdown droht. Unsere Chefs möchten für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr kein KUG beantragen, weshalb wir jetzt schön Überstunden machen sollen, damit wir die zwischen Weihnachten und Neujahr abbauen können. Wenn es jemand nicht schafft Überstunden aufzubauen, müssen sich diejenigen unbezahlten Urlaub für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr nehmen.
Ist das rechtens? Ich würde das z. B. Nicht schaffen, ich müsste ab heute jeden Tag 10 Stunden(also immer zwischen 1-2 Stunden mehr pro Tag) arbeiten und zusätzlich für eine Woche 6 Tage arbeiten, damit ich genügend Überstunden aufgebaut habe um die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zu überbrücken. (ich arbeite schon Vollzeit 170 Stunden im Monat, bin momentan bei einer Überstunde).
Darf mein Arbeitgeber mich zwingen unbezahlten Urlaub zu nehmen nur weil er für diesen kurzen Zeitraum kein KUG anmelden möchte?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar :)
Habt noch einen schönen Tag
3 Antworten
Darf mein Arbeitgeber mich zwingen unbezahlten Urlaub zu nehmen nur weil er für diesen kurzen Zeitraum kein KUG anmelden möchte?
Schlicht und einfach: Nein!
Wenn der Arbeitgeber sich entscheidet, den Betrieb zwischen Weihnacht und Neujahr zu schließen, ohne dass er für diese Zeit rechtzeitig (in der Regel zu Beginn des Urlaubs-/Kalenderjahres) einen betrieblich notwendigen Betriebsurlaub angeordnet hat, dann ist das sein Problem.
Es entbindet ihn nicht von seiner Verpflichtung, die Arbeitnehmer zu beschäftigen und auch ohne Beschäftigung so zu bezahlen, als würden sie arbeiten, und die Arbeitnehmer müssen die tatsächlich nicht geleistete Arbeitszeit auch nicht nacharbeiten oder mit eigenen Ansprüchen (Urlaub, Entgelt, Überstundenguthaben) verrechnen lassen.
Wenn ein Arbeitnehmer noch Urlaub zur Verfügung hat, dann ist der Arbeitgeber auf dessen Einverständnis angewiesen, in dieser Zeit diesen Urlaub zu nehmen; zwingen darf er ihn nicht. Genua so wenig darf er Arbeitnehmer zwingen, durch Überstunden diese Zeit "hereinzuarbeiten".
Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Voraussetzung dafür ist aber, dass der ARbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeit für diese Zeit anbietet oder ihm erklärt, dass er mit dieser Maßnahme nicht einverstanden ist.
So weit die rechtliche Situation. Ob Du in der Lage und willens bist, Dein "gutes Recht" von Deinem Arbeitgeber - eventuell auch streitig - einzufordern, kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.
ja würde ich sagen, wenn dadurch das Unternehmen gerettet werden kann ! ( betriebsbedingter urlaub ... ist doch genauso wie eine betriebsbedingte Kündigung
Also Überstunden aufbauen mag ja machbar sein (wobei.. bei Vollzeit ja ganz toll)- aber dann unbezahlten Urlaub aufzwingen.. ne.
Das ist zirnlich grenzwertig
Ich würde galt gerne wissen ob das so rechtens ist oder nicht