Kann ich als LKW-Fahrer arbeiten ohne Abschluss?

5 Antworten

Hallo Poudle !!!

Ich habe seit Februar ausgelernt.

Ich habe eine 3 jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht und vorzeitig beendet aufgrund guter Leistungen.

Wir hatten in unserer Klasse 2 kollegen die auch keinen Hauptschulabschluss hatte.

Mit bestehen der ausbildung hast du automatisch einen hauptschulabschluss und je nach schule kannst du einen realschulabschluss im anschluss erwerben.

Im übrigen, wenn du LKW fahren möchtest dann haben meine Vorredner recht, brauchst du die Grundqualifikationen und die sind sehr sehr sehr teuer wenn du es privat machen möchtest.

im moment werden sehr viele azubis gesucht und die speditionen können es sich nicht erlauben ihre bewerben zu selektieren.

Versuch dich bei der bewerbung einfach gut zu verkaufen und erzähle denen einfach das du total aufs LKW fahren fixiert bist und LKW fahrer werden willst weil du darin deine bestimmung siehst, das hasste mit bekommen weil du bei einigen mit gefahren bist (Eltern , freunde , bekannte etc. ....)

Diese Frage kann dir am besten die ARGE beantworten. Der Job LKW-Fahrer hat nichts mit dem Schulabschluss zutun nur den richtigen Führerschein musst du haben. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer dagegen schon. Meines Wissen nach ist da ein Hauptschulabschluss nötig.Ich würde dir Raten eine Fahrer Job bei einer Baufirma oder in einem Kieswerk zu suchen und nach 1-2 Jahren hast du erfahrung und kannst dic h bei einer Spedition bewerben. Gruss Knaerz


Mausi2548  03.03.2011, 17:55

Außer dem Führerschein ist noch eine Grundqualifikation erforderlich. Außerdem muss er beim Verlängern des Führerscheins (alle 5 Jahre) außer der ärztlichen Untersuchung 5 Schulungen, die jeweils mind. 7 Stunden dauern, nachweisen, um gewerblich fahren zu dürfen.

0
Knaerz  03.03.2011, 17:58
@Mausi2548

Was du meinst ist der Gefahrenschein.(ADR) Und beim erreichen des 50 Lebensjahr.(alle 5 Jahre Untersuchung) Als Anfänger brauchst es nur den Führerschein und einen "willigen" Betrieb. Alles andere sind, meines erachtens nur Fortbildungen.

0
RainerB76  03.03.2011, 18:04
@Knaerz

Nein Mausi hat Recht. Der ADR-Schein ist wieder ne Sache für sich. Führerscheinneulinge müssen alle 5 Jahre zum Verlängern und nicht wie ältere Führerscheinbesitzer erst ab dem 50. Lebensjahr. Und Führerschein müssen eine Grundqualifikation ablegen. Das müssen ältere nicht machen. Aber die Fortbildungen alle 5Jahre müssen alle machen. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, google mal!!!

0
RainerB76  03.03.2011, 18:05
@RainerB76

Muss mich korrigieren, muss natürlich heissen: Und Führerscheinneulinge müssen eine Grundqualifikation ablegen.

0
Knaerz  03.03.2011, 18:08
@Knaerz

Klasse C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg) Mindesalter: 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre) Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B Befristung: Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

0
Knaerz  03.03.2011, 18:09
@Knaerz

Klasse C1 Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg) Mindesalter:18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre) Voraussetzungen:Vorbesitz der Klasse B Befristung:Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert. Hinweise:Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

0
Knaerz  03.03.2011, 18:15
@RainerB76

Also ihr habt Recht wenn er gleich ein 40 Tonner fahren will.Nur hier würde ich auf jeden Fall eine Ausbildung zu Berufskraftfahrer machen. Als normaler Paket-Dienst-Fahrer oder Baustellen-Kipperfahrer bis 7,5 Tonnen braucht er das nicht.

0
Mausi2548  03.03.2011, 18:30
@Knaerz

Das bezieht sich nur auf die Erhaltung des Führerscheins, berechtigt aber nicht zum gewerblichen Fahren. Glaub es uns. Rainer B. und ich sind beide LKW-Fahrer. Versuche nun nach 2 gescheiterten Anläufen, nochmals einen Link zu posten:

0
RainerB76  03.03.2011, 20:21
@Knaerz

@ Knaerz, deine Posts beziehen sich auf die Führerscheinausgabe, also der Erhalt der Fahrerlaubnis, willst Du gewerblich fahren brauchst Du die Schulungen auf jeden Fall!!!!

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) § 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

deutsche Staatsangehörige sind,

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder

Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,

soweit sie die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Quelle: WWW.verkehrsportal.de Da steht eindeutig für die Führerscheinklassen C1 und und höher und da sind halt mal 7,49t mit dabei. Unter C1 gibt es nur noch die Autoklasse B oder BE und die ist auf 3,5t beschränkt. Also gilt das auch die kleinen 7,5t. Sofern man gewerblich fahren will, privat nicht. Warum glaubst Du nicht mal jemanden der tagtäglich damit zu tun hat???

0
RainerB76  03.03.2011, 20:36
@RainerB76

Außerdem, zeig mir mal nen 7,5t-Kipper im Baustellenbereich!!! Die gibts schon, aber nur bei einem z.B. Landschaftsgärtner, der mal nen Kubikmeter Erde zur Baustelle kurvt. So wie Du schreibst, im Kieswerk oder Baustellenkipper das sind alle für Klasse C und CE. Wenn im Baustellenbereich schon der Dreiachser fast ausgedient hat und überwiegend fast nur noch 4-Achser geordert werden. Das sind dann 40t, und nicht kleine 7,5t. Die rentieren sich nur im Kleingewerbe oder wenn das Fahrzeug nur zu Nebenzwecken gebraucht wird (Landschaftsgärtner oder Spenglerei oder Schreinerei). Und zum Paketdienst fahren genügt dir der B oder BE. Da die meisten Kleintransporter 2,8t oder 3,5t haben. Meines Erachtens wolltest Du mit Halbwissen auftrumpfen und als Du belehrt wurdest, hast Du versucht Dich irgendwie rauszureden. Gib halt einfach zu, daß Du nicht genau Bescheid weißt.

0
Mausi2548  04.03.2011, 01:50
@RainerB76

Danke Rainer! Es geht grad nicht darum, wer Recht hat, sondern darum, dem Fragesteller die richtige Information zu geben. Da es bei mir anfangs nicht geklappt hat, einen entsprechenden Link einzufügen, bin ich froh, daß Du das in Textform erledigt hast :-)

0
Ichsonstnich  04.03.2011, 04:41
@RainerB76

@RainerB76 & Mausi2548: Vergesst es einfach, er kapiert´s eh nicht! Er schnallt halt nicht, dass der Erwerb der / des Führerscheine(s) und die Berechtigung mit diesem / diesen Führerschein(en) entspr. Fahrzeuge G E W E R B L I C H lenken zu dürfen 2 paar Schuhe sind. Man könnte jetzt noch das Beispiel bringen dass der reine Führerschein z.B. berechtigt, einen zum Riesenwohnmobil um- und ausgebauten 40t-Sattelzug mit Kofferaufbau zu fahren und damit freizeitmäßig durch die Lande zu zockeln. Und dass aber erst die zusätzl. alle 5 Jahre auf´s Neue zu durchlaufende Fahrerqualifikation (im Führerschein mit der EG-Gemeinschaftscodenummer 95 dokumentiert) in Verbindung mit einer arbeitsmedizinischen Untersuchung in den gleichen Zeiträumen dazu berechtigt, mit "richtigen" Lkw auch seine Brötchen zu verdienen. Aber ich fürchte -wie gesagt- er würd´s IMMER noch nicht raffen. Das ist das Problem in diesem Portal: Hier kann jeder "F(l)achmann" zu jedem Thema irgendwelche geistigen Ergüsse, Halbwissen oder auch schlichtweg VÖLLIGES Unwissen rum posaunen. Und das, in Verbindung mit gleichermaßen unwissenden Fragestellern, ergibt dann... ich schlucke den Rest jetzt besser runter. Gruß von einem der auch schon 30 Jahre SEINE BRÖTCHEN DAMIT VERDIENT.

0
Ichsonstnich  04.03.2011, 04:53
@RainerB76

Kleine Richtigstellung zum Erhalt der "Berufs-Ehre": Beim 4-achser sind´s dann 32 t zul. Gesamtgewicht (bei 8 t pro Achse) statt 40 t. Na ja - und dass "der 3-achser im Baustellenbereich schon fast ausgedient hat" ist vielleicht EIN WENIG überspitzt dargestellt, selbst wenn dies nur der Veranschaulichung dienen sollte. Aber ansonsten hast Du völlig Recht. Ich weiß ja was Du damit ausdrücken wolltest. ;<)

0
RainerB76  04.03.2011, 12:14
@Ichsonstnich

Ja, OK. Aber ich glaub, derjenige der ein bisschen Bescheid weiß, weiß was ich gemeint habe. Sicher, da der 2- oder 3-Achser noch immer wegen seiner Wenigkeit gebraucht wird. Aber die Großbaustellen und der Straßenbau werden immer mehr mit 4-Achsern oder Knicklenkern bedient. Sei wie es will, der Knaerz will es einfach nicht kapieren.

0
RainerB76  04.03.2011, 12:25
@RainerB76

Hab mich schnell schlau gemacht. 4-Achsen 32t, 3-Achsen 25t und 2-Achsen 18t. Das was ich gemeint habe war die TECHNISCH MÖGLICHE LAST. 2 nichtgetriebene Achsen jeweils 10t und zwei angetriebene Achsen jeweils 11,5t ergibt 43t MÖGLICHES GESAMTGEWICHT. Aber das tut jetzt wieder weniger zur Sache.

0

LKW-Fahrer sind momentan gesucht. Du musst allerdings die Grundqualifikation + Prüfung durchlaufen. Am Besten versuchst Du, einen Ausbildungsplatz zum Berufskraftfahrer zu bekommen. Das ist eine normale 3jährige Ausbildung, wie in jedem anderen Beruf auch. Das hätte den Vorteil, daß der Arbeitgeber die Kosten für den Führerschein trägt. Außerdem darfst Du als Berufskraftfahrer schon mit 18 Jahren einen 40-Tonner lenken, was als LKW-Fahrer, ohne die Berufsausbildung (nur Grundqualifikation), erst mit 21 Jahren erlaubt ist.


BertoSDL  06.03.2011, 09:56

Was ich dir noch dazu schreiben wollte .... Oft kommt es vor das du bei dem SPediteur unterschreiben musst, das wenn du die Ausbildung vorher beendest, das du dann den führerschein zurück zahlen musst.noch dazu gibt es firmen die dich für nach der ausbildung behalten wollen und sagen dann wenn du ausgelernt hast, musst du noch mindestens 2 jahre bei uns bleiben usw. das könnte sich gut anhören denn damit bist du deine sorgen los dir da nach was neues suchen zu müssen. noch dazu darfst du trotz EU unter 18 jahren auch in der ausbildung nicht ins Ausland fahren. Denn da kommt es wieder ein mal das, es deine ausbildung nicht überall gibt und somit dürftest du z.b. nicht nach den ost staaten. nur mal so als beispiel. Die ausbildung ist nicht sehr schwer, wenn man ein wenig technisches verständniss mit bringt in den ersten monaten wirst du deine azubi zeit in der werkstatt verbringen wo man die vom luftpumpen über radwechsel und bremsenwechsel und flüssigkeitskontrollen alles zeigen wird, auch wird man die versuchen die bremsen zu erklären denn, diese funktioniert ja mit luft. Meine "3 jahre" gingen so schnell vorbei das ich bei meiner letzten prüfung gesagt habe ... "so .. hm ... das waren nun also 3 jahre , kommt mir vor als wenn ich gestern erst angefangen habe..." die ausbildung zum BKF ist so abwechslungsreich wie auch spannend und ich muss sagen , das ich sie jederzeit wieder machen würde.

0

Das wird schwierig, demnächst müssen LKW Fahrer eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben. Mach die doch einfach...


Poudle 
Fragesteller
 03.03.2011, 17:44

wenn ich die hauptschule nach der 9 verlasse, und dann eine lehre im bereich lkw fahrer mache und ausbildung + führerschein hab ich trotzdem eine chance wegen dem abbruch der haupt?

0
stoppelchen1  03.03.2011, 17:46
@Poudle

Ach so,warum hast du denn hauptschule abgebrochen. Ohne Abschluus ist natürlich noch schwieriger,weil die Plätze begrenzt sind. ich weiß das weil mein Mann einer ist..

0
Mausi2548  03.03.2011, 17:50

Das ist nicht ganz richtig. Es ist nur die Grundqualifikation + regelmäßige Schulungen vorgeschrieben. Von den Schulungen ist allerdings auch ein Berufskraftfahrer mit Facharbeiterbrief nicht ausgenommen, was mir unverständlich ist. Das Nichtbesuchen der Schulungen käme dann ja einem Berufsverbot gleich, was in keinem anderen Beruf in Deutschland so ist. Oder hast Du je von einer Verkäuferin gehört, die regelmäßig Schulungen besuchen muss, damit sie noch Blusen verkaufen darf?

0
Knaerz  03.03.2011, 18:30
@Mausi2548

Dein Vergleich "ist nicht ganz opjektiv" Oder hast du schon mal gehört das eine Verkäuferin mit einer Bluse, Menschen umgebracht hat, weil sie beim Verkaufsgespräch eingeschlafen ist, und die Bluse umgekippt ist und einen PKW unter sich begraben hat? ;-) Nun Gut, was du aber damit gemeint hast ist schon richtig, gehört aber in eine andere Diskusion.

0
Mausi2548  03.03.2011, 18:45
@Knaerz

Da muss ich Dir Recht geben. Mir geht aber immer das Messer im Sack auf, daß ich mein Wissen nachweisen muss, obwohl ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Außerdem ändern sich die Gesetze nicht nach dem Datum der Schulung ;-)

0
Ichsonstnich  04.03.2011, 05:11
@Knaerz

@Knaerz: Mir geht -um mich mal Mausi2548´s Wortwahl zu bedienen- jetzt hier aber AUCH gleich das Messer im Sack auf: Oder glaubst DU vielleicht dass regelmäßige Schulungen (die Du ja bis zu diesem Zeitpunkt Deines weiteren geistigen Ergusses IMMER noch nicht kapiert hast) übermüdete Fahrer verhindern können, die dann -um mich mal DEINER "BLÖD war dabei - Unterschichtenjournalisten"-Wortwahl zu bedienen- >>Menschen umbringen, in dem sie dann mit dem von ihnen gefahrenen Lkw umkippen und einen Pkw unter sich begraben<<??? Kommst Du Dir eigentl. nicht allmählich SELBER BLÖD vor...? Also langsam wird´s echt PEINLICH was Du hier an unqualifiziertem Müll von Dir gibst! Ich schlage vor Du überlässt die Beantwortung solcher Fragen Leuten die vom Fach sind und suchst Dir einen Tummelplatz, an dem sich Fragesteller und Antwortgeber Deines Intellekts VERDIENT haben - vom EINEN wie dem ANDEREN gibt´s auf dieser Plattform (in des Wortes doppelter Bedeutung) näml. REICHLICH! Was also hast DU dann HIER verloren...???

0

Mach den Führerschein für LKW´s. Noch geht das,dass mann LKW-Fahrer werden kann ohne Berufskraftfahrer zu sein: