LK FAHRT: PFLICHT?

1 Antwort

Das ist von Bundeslang zu Bundesland unterschiedlich geregelt, google sagt zu deinem (NRW) das hier:

Jedoch könne die Schul­leitung eine Schülerin oder einen Schüler auf Antrag der Eltern von dieser Pflicht befreien. „Dazu müssen die Eltern jedoch darlegen, wieso es aus religiösen oder erzie­he­ri­schen Gründen nicht möglich ist, dass ihr Kind mitfährt.“

Also solltest du bzw. deine Eltern eventuell mal mit dem Rektor sprechen. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn du die Zeit in einer Parallelklasse verbringen könntest und nicht daheim rumsitzt. Im Notfall bräuchtest du eben ein Attest vom Arzt (dann wärst du den enstprechenden Zeitraum daheim), allerdings verstehe ich nicht, was so schlimm an dem Ausflug sein soll, bzw. warum wollen deine Eltern denn nicht, dass du dort mitgehst?