Lehrerin will konkrete Krankheit erfahren?

11 Antworten

Wollen darf sie viel. :D Aber die Art der Krankheit geht sie dennoch nichts an. Auf einem Attest steht genau deshalb die Krankheit nicht drauf, weil die der Arbeitgeber/Lehrer nicht zu kennen braucht.

Also, nein: Du bist nicht verpflichtet ihr genaueres über die Art der Erkrankung mitzuteilen. Es hält dich natürlich auch niemand davon ab, es ihr zu erzählen - deine Entscheidung.

Wenn Du nicht möchtest, dass Deine Lehrerin über Deine Erkrankung informiert wird, dann ist das Dein gutes Recht. Das ist genauso, wenn man berufstätig ist. Da hat der Arbeitgeber auch kein Recht, den Grund der Erkrankung zu erfahren.

Allerdings ist es so, dass die Lehrerin, bzw. die Schule an sich ein Attest anfordern kann, in welchem genau notiert steht, wie weit Dich diese Erkrankung einschränkt und wie es auch künftig mit den Fehlzeiten aussieht.

Im Berufsleben ist es so, dass der Arbeitgeber ein amtsärztliches Gutachten anfordern kann, wenn er mit einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einverstanden ist. Ich glaube, das ist im Bereich der Schule genauso. Da kann genauso ein Gutachten angefordert werden, wenn die in der Schule das Gefühl haben, dass Dein Arzt es mit dem Ausstellen von Attesten nicht so genau nimmt.

Bitte Deinen Arzt doch einfach darum, dass er Dir ein etwas ausführlicheres Attest ausstellt, in welchem nicht Deine Erkrankung an sich genannt wird, sondern wo nur steht, dass Du eine Erkrankung hast, bei welcher es halt ab und zu mal vorkommen kann, dass Du zeitweise vom Unterricht fernbleiben musst. Also ein Attest, wo ein klein wenig mehr Informationen als nur auf dem bisherigen Attest stehen, aber trotzdem keine Details genannt werden.

Letztendlich ist es aber Deine Entscheidung. Wenn Du nicht möchtest, dass die Schule den Grund Deines Fehlens erfährt, dann ist das eben so. Die Schule muss, wenn sie damit nicht einverstanden ist, ein amtsärztliches Gutachten anfordern. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wer ein solches Gutachten bei Schülern anfordert ... ich weiß nur, dass das ähnlich ist wie im Arbeitsleben.

Ich wünsche Dir alles Gute

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 5 med. Ausbildungen und 4 Semester Medizin, eig. Erfahrung

Sternenmami  11.07.2016, 10:22

Hier steht etwas über das amtsärztliche Gutachten bei Fehlzeiten in der Schule.

http://www.helpster.de/amtsaerztliches-attest-so-bekommen-sie-es_86314

user8787  11.07.2016, 10:28
@Sternenmami

Wird beruflich ein amtsärztliches Gutachten / MdK Gutachten erstellt greift auch hier der Datenschutz.

Der AG hat keinen Einblick in die Unterlagen, es wird lediglich geklärt ob der AN für den Job gesundheitlich ( noch )  geeignet ist.

Diagnosen, Befunde, Therapien ect. gehen den AG auch hier nichts an. :o)

Sternenmami  11.07.2016, 10:34
@user8787

Ja, ich weiß. Arbeitgeber und Schule haben keinerlei Recht, die Diagnose und Therapie zu erfahren, es sei denn, es muss in bestimmten Bereichen Rücksicht auf diese Erkrankung genommen werden (also z.B. kein Sport machen o.ä.).

Das amtsärztliche Gutachten ist lediglich eine noch größere Gewissheit für Schule und Arbeitgeber, dass hier wirklich ein triftiger Grund für das Fehlen des Schülers oder Angestellten vorliegt. Der Grund dieses Fehlens wird jedoch nicht genannt.

Es ist einfach nur die Tatsache, dass ein Amtsarzt die Entscheidung des Hausarztes bestätigt ... also ebenso entscheidet, dass der Schüler nicht dazu in der Lage ist, die Schule aufgrund seiner Erkrankung zu besuchen.

user8787  11.07.2016, 10:38
@Sternenmami

Sry, dann habe ich dich falsch verstanden.

Ich finde Datenschutz bei dem Thema besonders wichtig......

Viele Leute denken sich für eine Krankheit stets rechtfertigen zu müssen, zum Glück aber ist dem nicht so. Nicht wenige AG nutzen derart persönliche Fragen nach wie vor als Druckmittel....ich finde das unmöglich. 

Hier sollten die Menschen viel mehr über ihre Rechte aufgeklärt werden. 

Sternenmami  11.07.2016, 10:48
@user8787

@Muecke72: Ich gebe Dir völlig recht. Habe mir meine Worte gerade nochmal durchgelesen und daraus kann man wirklich schließen, dass ich der Meinung bin, dass der Amtsarzt dann die Diagnose verrät. Dem ist aber natürlich nicht so. Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt.

Fakt ist, dass Schule oder Arbeitgeber niemals erfahren müssen, weshalb der Schüler oder Arbeitnehmer von Schule oder Arbeit fern bleibt. Das ist einzig und alleine die Entscheidung vom Schüler oder Arbeitnehmer selber, ob er diese Erkrankung preisgeben möchte oder nicht.

Der Datenschutz ist in Deutschland glücklicherweise sehr, sehr gut ausgearbeitet, auch wenn es da in einigen Bereichen mit Sicherheit noch Lücken gibt, die überarbeitet werden müssen.

Du musst ihr natürlich deine Krankheit nicht sagen, es genügt das ärztlich Attest

Nein das geht sie nichts an. Ein Attest reicht. Der Arzt schreibt nicht ohne Grund die Krankheit da nicht rein

Der Art kann dir nur ein Gutachten ausstellen welches kostenpflichtig ist. Die genaue Krankheit geht jedoch deine Lehrerin nichts an.